- Promovierende, Zweithörer*innen, Gasthörer*innen und Deutschkursteilnehmer*innen sind vom Studenten-Meldeverfahren ausgenommen und müssen zur Einschreibung keinen Nachweis über ihren Versicherungsstatus erbringen.
Für eine Einschreibung an der Ruhr-Universität Bochum muss im Regelfall ein Nachweis über Ihre Krankenversicherung vorliegen. Im Folgenden erhalten Sie Informationen über das Verfahren wie dieser Nachweis zu erbringen ist und welche Ausnahmen es gibt.
Für eine Einschreibung an der Ruhr-Universität Bochum muss im Regelfall ein Nachweis gemäß § 199a Abs. 2 SGB V über Ihren Versicherungsstatus vorgelegt werden. Ab dem Sommersemester 2022 muss dieser Nachweis im Rahmen des Studenten-Meldeverfahrens (SMV) digital durch Ihre Krankenversicherung übermittelt werden.