Studentische Krankenversicherung jetzt elektronisch übermitteln

Für eine Einschreibung an der Ruhr-Universität Bochum muss im Regelfall ein Nachweis über Ihre Krankenversicherung vorliegen. Im Folgenden erhalten Sie Informationen über das Verfahren wie dieser Nachweis zu erbringen ist und welche Ausnahmen es gibt.

Für eine Einschreibung an der Ruhr-Universität Bochum muss im Regelfall ein Nachweis gemäß § 199a Abs. 2 SGB V über Ihren Versicherungsstatus vorgelegt werden. Ab dem Sommersemester 2022 muss dieser Nachweis im Rahmen des Studenten-Meldeverfahrens (SMV) digital durch Ihre Krankenversicherung übermittelt werden.

Versicherungsstatus melden

  • Zuständig für die Befreiung und die elektronische Meldung ist eine gesetzliche Krankenkasse.
  • Ihre Krankenkasse benötigt für die elektronische Meldung die Absender-Nummer der Ruhr-Universität Bochum: H0002220
  • Falls Sie gesetzlich versichert sind, fordern Sie Ihre Krankenkasse bitte dazu auf, einen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus gemäß § 199a Abs. 2 SGB V elektronisch an die Ruhr-Universität Bochum (Absender-Nummer H0002220) zu übermitteln.
  • Falls Sie privat versichert sind (und dieses während Ihres Studiums bleiben wollen) und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Diese stellt Ihnen jede gesetzliche Versicherung aus.
  • Bei allen Fragen zur studentischen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre jeweilige Krankenkasse.

Ausnahme

  • Promovierende, Zweithörer*innen, Gasthörer*innen und Deutschkursteilnehmer*innen sind vom Studenten-Meldeverfahren ausgenommen und müssen zur Einschreibung keinen Nachweis über ihren Versicherungsstatus erbringen.
Bildliche beispielhafte Darstellung eines Doktorhuts
Bewerbung bis Einschreibung: Der Weg an die RUB
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