Für den Studienplatztausch benötigen Sie einen oder mehrere Tauschpartner mit dem gleichen Ausbildungsstand wie Sie: Beide / Alle Tauschpartner müssen im selben Studienfach mit demselben Abschuss und im selben Fachsemester eingeschrieben sein.
Der Tausch innerhalb des 1. vorklinischen Semesters ist nicht möglich.
Studienplatztausch beantragen
Frist
Anträge auf Studienplatztausch werden für ein Sommersemester im März und für ein Wintersemester im September geprüft. Das Ende der Tauschfrist ist jeweils der Vorlesungsbeginn des entsprechenden Semesters. In diesem Zeitraum müssen die Unterlagen persönlich und vollständig von allen Tauschpartnern eingereicht werden.
Einverständnis der Universitäten einholen
Wichtigste Voraussetzung: Alle / Beide Universitäten müssen mit dem Tausch einverstanden sein. Eine Bewilligung zum Studienplatztausch liegt immer im Ermessen der Hochschule. Erkundigen Sie sich bitte frühzeitig beim zuständigen Studentensekretariat Ihrer alten Universität und in der Zulassungsstelle der RUB.
Antrag und Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Studienplatztausch oder dem Antrag auf Ringtausch.
Persönlicher Termin mit allen Tauschpartnern
Die organisatorische Abwicklung übernehmen die Zulassungsstellen bei den Studierendensekretariaten der beteiligten Hochschulen.
Ein persönliches Erscheinen aller beteiligten Tauschpartner zu den Sprechzeiten der RUB-Zulassungsstelle ((Verlinkung)) innerhalb der Frist ist obligatorisch.
Dabei legen alle beteiligten Tauschpartner der Zulassungsstelle ihre vollständigen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung vor– entweder in amtlich beglaubigter Kopie oder im Original, samt Tauschantrag. Einem Studienplatztausch kann nur dann zugestimmt werden.