- Aushänge in den Universitäten
- Online-Studienplatz-Tauschbörsen wie die Studienplatz-Tauschbörse des Vereins zur Förderung studentischer Belange
www.studienplatztausch.de/ - Anzeigen in regionalen oder überregionalen Zeitungen
Eine Möglichkeit, am gewünschten Hochschulort einen Studienplatz zu erhalten, bietet der Studienplatztausch. Dieser ist nur im Studienfach Medizin möglich. Ein Studienplatztausch, an dem mehr als zwei Personen beteiligt sind, wird Ringtausch genannt.
Für den Studienplatztausch benötigen Sie einen oder mehrere Tauschpartner*innen mit dem gleichen Ausbildungsstand wie Sie: Die beteiligten Tauschpartner*innen müssen im selben Studienfach mit demselben Abschluss und im selben Fachsemester eingeschrieben sein.
Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass auf einen Studienplatztausch kein Rechtsanspruch besteht.
Hier finden Sie Beispiele für einen begründeten Härtefall:
Anträge auf Studienplatztausch aus Härtefallgründen werden in folgenden Zeiträumen geprüft:
In diesem Zeitraum müssen alle erforderlichen Unterlagen (inkl. des ausgefüllten und unterzeichneten Tauschformulars) postalisch oder via Mail an zulassungsstelle@rub.de bei der Zulassungsstelle eingegangen sein.
Wichtigste Voraussetzung: Die beteiligten Universitäten müssen mit dem Tausch einverstanden sein. Eine Bewilligung zum Studienplatztausch liegt immer im Ermessen der Hochschule. Erkundigen Sie sich bitte frühzeitig beim zuständigen Studentensekretariat Ihrer alten Universität und in der Zulassungsstelle der RUB.
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Studienplatztausch oder dem Antrag auf Ringtausch.