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Der Prüfungsausschuss schaltet Vertrauensärzt*innen ein, wenn Zweifel an der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit bestehen.
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Die Prüfungsämter stellen im Auftrag des Prüfungsausschusses einen Gutachtenauftrag aus und übermitteln ihn den betroffenen Studierenden.
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Ein Formular für die ärztliche Bescheinigung ist beigefügt und wird von der*dem Vertrauensärzt*in ausgefüllt. Die Studierenden können eine*n Vertrauensärzt*in aus der unten abgebildeten Liste frei wählen.
- Der Prüfungsausschuss entscheidet anhand der ärztlichen Bescheinigung.