Das Einkommen aus einem Job wird generell auf das BAföG angerechnet. Allerdings sind 6.680 Euro pro Bewilligungszeitraum (in der Regel Oktober bis September des Folgejahres) anrechnungsfrei. Diese Grenze gilt für Alleinstehende ohne sonstige besondere Einkommen (beispielsweise Waisenrente). Bei einem durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 556 Euro hat das Einkommen also keinen Einfluss auf die Höhe der BAföG-Förderung. Es besteht aber in jedem Fall die Verpflichtung, das BAföG-Amt über Einnahmen aus einer Beschäftigung zu informieren.