Special application regulations apply to international students and prospective students. You will find all information about application in German and English on these websites.
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In zulassungsbeschränkten Master-Programmen vergibt die Ruhr-Universität Bochum nur eine begrenzte Zahl an Studienplätzen. Für diese Studiengänge bewerben Sie sich bei der Zulassungsstelle mit Ihrem Bachelor-Abschluss.
Grundvoraussetzung für den Zugang zu einem Master-Studiengang ist ein abgeschlossenes Studium (Bachelor- oder vergleichbarer Abschluss) in einem Fach, das inhaltlich mit dem Wunsch-Masterstudiengang vergleichbar ist.
Liegt noch kein Bachelor-Zeugnis vor, erlauben einige Fächer die Bewerbung oder Immatrikulation mit dem Transcript of Records (ToR). Der Studienabschluss muss dann zur Ein- beziehungsweise Umschreibung nachgewiesen werden.
Die inhaltlichen Voraussetzungen für das Masterstudium unterscheiden sich von Fach zu Fach. So gibt es etwa zulassungsfreie Master-Programme, die eine bestimmte Mindestnote im Bachelor-Examen verlangen oder zulassungsbeschränkte Programme, für die Bewerber eine bestimmte Anzahl an Credit Points aus Teilgebieten des Bachelor-Studiums vorweisen müssen.
Diese Zugangsvoraussetzungen finden Sie in den entsprechenden Studieninformationen im Studienangebot und detailliert in der Studien- und Prüfungsordnung. Informieren Sie sich stets bei der jeweiligen Fakultät.
… sowohl für Zulassungsbeschränkungen als auch für formale Voraussetzungen.
Erkundigen Sie sich für das Wintersemester ab Mitte Mai und für das Sommersemester ab Mitte November über die aktuellen Zulassungsbeschränkungen bei der Zulassungsstelle oder informieren Sie sich direkt bei der entsprechenden Fachberatung.
Entscheidend für eine Bewerbung und Einschreibung in jeden Masterstudiengang: Das Prüfungsamt des angestrebten Fachs muss Ihren Bachelor-Abschluss akzeptieren: Er muss mit dem der RUB gleichwertig sein und/oder inhaltlich zu dem angestrebten Masterstudiengang passen.
Im Zuge der Onlinebewerbung prüfen die Fakultäten automatisch die Äquivalenz Ihres Abschlusses und die weiteren fachlichen und inhaltlichen Voraussetzungen – noch vor dem Zulassungsverfahren. Alle dafür notwendigen Dokumente sind im Kontrollblatt aufgeführt, das Sie nach Ihrer Bewerbung per E-Mail erhalten.
Die erforderlichen Dokumente müssen innerhalb der jeweiligen Nachweisfrist (siehe Kontrollblatt) im Infoportal Zulassung hochgeladen werden.
Lassen Sie sich von der jeweiligen Fakultät bescheinigen, dass Sie den Masterstudiengang studieren dürfen. Bitte wenden Sie sich dafür zunächst an die jeweilige Studienfachberatung des betreffenden Studiengangs.
Bei Ihrer Einschreibung müssen Sie nachweisen, dass Ihr Bachelor-Abschluss mit unserem gleichwertig ist, von der jeweiligen Fakultät anerkannt wird und die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenden Sie sich für diese Äquivalenz-Prüfung direkt an die Studienfachberatung des betreffenden Fachs. Erkundigen Sie sich, in welcher Form und an wen Sie den Antrag auf Prüfung stellen müssen und welche Unterlagen dabei vorzuweisen sind.
Wichtiger Unterschied zur Bewerbung um einen Bachelor-Studienplatz: Ihre Unterlagen wie etwa das Bachelor-Zeugnis werden nicht erst bei der Ein- beziehungsweise Umschreibung geprüft, sondern müssen nach der Bewerbung innerhalb einer bestimmten Frist im Infoportal Zulassung hochgeladen werden.
Auch wenn Ihr Abschluss für einen Masterstudiengang anerkannt wird: Unter Umständen können Sie für ein fachfremdes Studium mit Auflagen zugelassen werden und müssen einige Inhalte beziehungsweise Prüfungen nachholen.
Gerade für eine Zulassung zum Master of Education müssen neben dem entsprechenden Bachelor-Abschluss weitere Voraussetzungen erfüllt sein, etwa der Nachweis von schulpraktischen und bildungswissenschaftliche Studien. Das zuständige Zulassungs- und Zeugnisbüro der Professional School of Education kann Ihnen eine Zulassung zum Master of Education mit Auflagen erteilen, wenn Sie nicht mehr als 30 Creditpoints erbringen müssen.
Eine Satzung beschreibt das Auswahlverfahren.
Eventuell ist es möglich, in den entsprechenden Bachelor-Studiengang in ein höheres Fachsemester einzusteigen. Erkundigen Sie sich direkt bei der Studienfachberatung, die Ihnen gegebenenfalls die entsprechende Einstufungsbescheinigung aushändigt.