Formale Kriterien
Um einen Masterstudiengang aufnehmen zu können, ist ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Studienabschluss erforderlich, der inhaltlich mit dem gewünschten Masterprogramm übereinstimmt.
Wenn Sie Ihr Bachelorzeugnis noch nicht erhalten haben, bieten viele Masterstudiengänge eine Alternative: Sie können sich oft mit einem Leistungsnachweis, dem sogenannten Transcript of Records (ToR), bewerben. Beachten Sie jedoch, dass Sie den endgültigen Studienabschluss später für die offizielle Einschreibung oder Umschreibung nachweisen müssen.
Äquivalenzprüfung und weitere fachspezifische Anforderungen
Entscheidend für eine Bewerbung und Einschreibung in jeden Masterstudiengang: Das Prüfungsamt des angestrebten Fachs muss Ihren vorangehenden (Bachelor-)Abschluss akzeptieren: Er muss mit dem der RUB gleichwertig sein und/oder inhaltlich zu dem angestrebten Masterstudiengang passen. Die Fakultäten prüfen nach Bewerbungseingang zudem die weiteren fachspezifischen/inhaltlichen Voraussetzungen.
Die weiteren fachlichen Anforderungen für ein Masterstudium variieren je nach Studiengang. Manche Programme verlangen laut Prüfungsordnung eine bestimmte Mindestnote im Bachelorabschluss, während andere eine festgelegte Anzahl von Credit Points in bestimmten Fachbereichen des Bachelorstudiums voraussetzen.
Diese fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen sind in der jeweiligen Prüfungsordnung verankert. Es ist ratsam, sich bereits frühzeitig bei der zuständigen Fakultät über die genauen Anforderungen des angestrebten Masterstudiengangs zu informieren.