Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Voraussetzungen für den Master

Grundvoraussetzung für den Zugang zu einem Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss, auf dem der Masterstudiengang aufbaut.

Formale Kriterien

Um einen Masterstudiengang aufnehmen zu können, ist ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Studienabschluss erforderlich, der inhaltlich mit dem gewünschten Masterprogramm übereinstimmt.

Wenn Sie Ihr Bachelorzeugnis noch nicht erhalten haben, bieten viele Masterstudiengänge eine Alternative: Sie können sich oft mit einem Leistungsnachweis, dem sogenannten Transcript of Records (ToR), bewerben. Beachten Sie jedoch, dass Sie den endgültigen Studienabschluss später für die offizielle Einschreibung oder Umschreibung nachweisen müssen.

Äquivalenzprüfung und weitere fachspezifische Anforderungen

Entscheidend für eine Bewerbung und Einschreibung in jeden Masterstudiengang: Das Prüfungsamt des angestrebten Fachs muss Ihren vorangehenden (Bachelor-)Abschluss akzeptieren: Er muss mit dem der RUB gleichwertig sein und/oder inhaltlich zu dem angestrebten Masterstudiengang passen. Die Fakultäten prüfen nach Bewerbungseingang zudem die weiteren fachspezifischen/inhaltlichen Voraussetzungen.

Die weiteren fachlichen Anforderungen für ein Masterstudium variieren je nach Studiengang. Manche Programme verlangen laut Prüfungsordnung eine bestimmte Mindestnote im Bachelorabschluss, während andere eine festgelegte Anzahl von Credit Points in bestimmten Fachbereichen des Bachelorstudiums voraussetzen.

Diese fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen sind in der jeweiligen Prüfungsordnung verankert. Es ist ratsam, sich bereits frühzeitig bei der zuständigen Fakultät über die genauen Anforderungen des angestrebten Masterstudiengangs zu informieren.

Achtung: Regelungen können sich kurzfristig ändern

… sowohl für Zulassungsbeschränkungen als auch für formale Voraussetzungen.

Erkundigen Sie sich für das Wintersemester ab Mitte Mai und für das Sommersemester ab Mitte November über die aktuellen Zulassungsbeschränkungen bei der Zulassungsstelle oder informieren Sie sich direkt bei der entsprechenden Fachberatung.

Für Hochschulwechsler, die einen zulassungsfreien Masterstudiengang anstreben und sich nicht bewerben müssen

Bei Ihrer Einschreibung müssen Sie nachweisen, dass Ihr Bachelor-Abschluss mit unserem gleichwertig ist, von der jeweiligen Fakultät anerkannt wird und die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenden Sie sich für diese Äquivalenz-Prüfung direkt an die Studienfachberatung des betreffenden Fachs. Erkundigen Sie sich, in welcher Form und an wen Sie den Antrag auf Prüfung stellen müssen und welche Unterlagen dabei vorzuweisen sind.

In der Regel legen Sie für die Äquivalenzprüfung vor:
  • Ihr Prüfungszeugnis als Scan des Originals
  • das Diploma Supplement und/oder eine Übersicht, aus der Ihre Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich deren Kreditierung ersichtlich sind (etwa Transcript of Records)
  • soweit erforderlich, amtlich beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder Englische
  • bei Studiengängen mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.): den ausgefüllten „Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit“, in dem die Fachberater die Anerkennung Ihres vorgelegten Abschlusses und die Zulassung zum Master-Studium direkt eintragen und unterschreiben müssen.
    Download-PDF: Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit (M.A.)
  • Wenn Sie den Master of Education anstreben, läuft die Äquivalenzprüfung über das Zulassungs- und Zeugnisbüro der Professional School of Education (PSE), an das Sie auch Ihre Unterlagen senden. Neben Ihren Zeugnisdokumenten muss also zusätzlich die Zulassung durch den Gemeinsamen Prüfungsausschuss für den Master of Education vorliegen. Bitte informieren sie sich rechtzeitig auf den entsprechenden Seiten der Professional School of Education.

Ob Ihr Wunschstudiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist, erfahren Sie über das Portal Studienangebot und über unsere Übersicht (PDF wird rechtzeitig zum Bewerbungsstart veröffentlicht)

Auflagen möglich

Auch wenn Ihr Abschluss für einen Masterstudiengang anerkannt wird: Unter Umständen können Sie für ein fachfremdes Studium mit Auflagen zugelassen werden und müssen einige Inhalte beziehungsweise Prüfungen nachholen. Auch darüber entscheidet die Studienfachberatung bzw. das jeweilige Prüfungsamt.

Besonderheit: Master of Education

Gerade für eine Zulassung zum Master of Education müssen neben dem entsprechenden Bachelor-Abschluss weitere Voraussetzungen erfüllt sein, etwa der Nachweis von schulpraktischen und bildungswissenschaftliche Studien. Das zuständige Zulassungs- und Zeugnisbüro der Professional School of Education kann Ihnen eine Zulassung zum Master of Education mit Auflagen erteilen, wenn Sie nicht mehr als 30 Creditpoints erbringen müssen.

Obligatorisches Beratungsgespräch für die Ein- und Umschreibung:

Zur Ein- und Umschreibung in nahezu alle Masterstudiengänge ist eine Bescheinigung der zuständigen Fakultät erforderlich. Diese erhalten Sie nach einem Beratungsgespräch mit der Studienfachberatung des gewünschten Studiengangs. Die Fakultät stellt anschließend eine Bestätigung aus, die für Ihre Ein- und Umschreibung benötigt wird und belegt, dass Sie die Voraussetzungen für das Masterstudium erfüllen. In einigen Fällen wird diese Bestätigung auch digital an unsere Sachbearbeitung übermittelt

Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge

Die Ruhr-Universität Bochum hat das Vergabeverfahren für die zulassungsbeschränkten Master-Studiengänge in einer Satzung geregelt.

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