Äquivalenzprüfung: Prüfung auf Gleichwertigkeit
Entscheidend für eine Bewerbung und Einschreibung in jeden Masterstudiengang: Das Prüfungsamt des angestrebten Fachs muss Ihren Bachelor-Abschluss akzeptieren: Er muss mit dem der RUB gleichwertig sein und/oder inhaltlich zu dem angestrebten Masterstudiengang passen.
Für alle Bewerbungen auf einen Masterstudiengang
Im Zuge der Onlinebewerbung prüfen die Fakultäten automatisch die Äquivalenz Ihres Abschlusses und die weiteren fachlichen und inhaltlichen Voraussetzungen – noch vor dem Zulassungsverfahren. Alle dafür notwendigen Dokumente sind im Kontrollblatt aufgeführt, das Sie nach Ihrer Bewerbung per E-Mail erhalten.
Die erforderlichen Dokumente müssen innerhalb der jeweiligen Nachweisfrist (siehe Übersicht und Kontrollblatt) im Infoportal Zulassung hochgeladen werden.
Für alle RUB-Studierenden, die einen zulassungsfreien Masterstudiengang anstreben
Lassen Sie sich von der jeweiligen Fakultät bescheinigen, dass Sie den Masterstudiengang studieren dürfen. Bitte wenden Sie sich dafür zunächst an die jeweilige Studienfachberatung des betreffenden Studiengangs.
Für Hochschulwechsler, die einen zulassungsfreien Masterstudiengang anstreben und sich nicht bewerben müssen
Bei Ihrer Einschreibung müssen Sie nachweisen, dass Ihr Bachelor-Abschluss mit unserem gleichwertig ist, von der jeweiligen Fakultät anerkannt wird und die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenden Sie sich für diese Äquivalenz-Prüfung direkt an die Studienfachberatung des betreffenden Fachs. Erkundigen Sie sich, in welcher Form und an wen Sie den Antrag auf Prüfung stellen müssen und welche Unterlagen dabei vorzuweisen sind.