Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Voraussetzungen für den Master

In zulassungsbeschränkten Master-Programmen vergibt die Ruhr-Universität Bochum nur eine begrenzte Zahl an Studienplätzen. Für diese Studiengänge bewerben Sie sich bei der Zulassungsstelle mit Ihrem Bachelor-Abschluss.

Bachelor- oder vergleichbarer Abschluss

Grundvoraussetzung für den Zugang zu einem Master-Studiengang ist ein abgeschlossenes Studium (Bachelor- oder vergleichbarer Abschluss) in einem Fach, das inhaltlich mit dem Wunsch-Masterstudiengang vergleichbar ist.

Liegt noch kein Bachelor-Zeugnis vor, erlauben einige Fächer die Bewerbung oder Immatrikulation mit dem Transcript of Records (ToR). Der Studienabschluss muss dann zur Ein- beziehungsweise Umschreibung nachgewiesen werden.

Fachspezifische Anforderungen

Die inhaltlichen Voraussetzungen für das Masterstudium unterscheiden sich von Fach zu Fach. So gibt es etwa zulassungsfreie Master-Programme, die eine bestimmte Mindestnote im Bachelor-Examen verlangen oder zulassungsbeschränkte Programme, für die Bewerber*innen eine bestimmte Anzahl an Credit Points aus Teilgebieten des Bachelor-Studiums vorweisen müssen.

Diese Zugangsvoraussetzungen finden Sie in den entsprechenden Studieninformationen im Studienangebot und detailliert in der Studien- und Prüfungsordnung. Informieren Sie sich stets bei der jeweiligen Fakultät.

Achtung: Regelungen können sich kurzfristig ändern

… sowohl für Zulassungsbeschränkungen als auch für formale Voraussetzungen.

Erkundigen Sie sich für das Wintersemester ab Mitte Mai und für das Sommersemester ab Mitte November über die aktuellen Zulassungsbeschränkungen bei der Zulassungsstelle oder informieren Sie sich direkt bei der entsprechenden Fachberatung.

Äquivalenzprüfung: Prüfung auf Gleichwertigkeit

Entscheidend für eine Bewerbung und Einschreibung in jeden Masterstudiengang: Das Prüfungsamt des angestrebten Fachs muss Ihren Bachelor-Abschluss akzeptieren: Er muss mit dem der RUB gleichwertig sein und/oder inhaltlich zu dem angestrebten Masterstudiengang passen.

Für alle Bewerbungen auf einen Masterstudiengang

Im Zuge der Onlinebewerbung prüfen die Fakultäten automatisch die Äquivalenz Ihres Abschlusses und die weiteren fachlichen und inhaltlichen Voraussetzungen – noch vor dem Zulassungsverfahren. Alle dafür notwendigen Dokumente sind im Kontrollblatt aufgeführt, das Sie nach Ihrer Bewerbung per E-Mail erhalten.

Die erforderlichen Dokumente müssen innerhalb der jeweiligen Nachweisfrist (siehe Kontrollblatt) im Infoportal Zulassung hochgeladen werden.

Für alle RUB-Studierenden, die einen zulassungsfreien Masterstudiengang anstreben

Lassen Sie sich von der jeweiligen Fakultät bescheinigen, dass Sie den Masterstudiengang studieren dürfen. Bitte wenden Sie sich dafür zunächst an die jeweilige Studienfachberatung des betreffenden Studiengangs.

Für Hochschulwechsler, die einen zulassungsfreien Masterstudiengang anstreben und sich nicht bewerben müssen

Bei Ihrer Einschreibung müssen Sie nachweisen, dass Ihr Bachelor-Abschluss mit unserem gleichwertig ist, von der jeweiligen Fakultät anerkannt wird und die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenden Sie sich für diese Äquivalenz-Prüfung direkt an die Studienfachberatung des betreffenden Fachs. Erkundigen Sie sich, in welcher Form und an wen Sie den Antrag auf Prüfung stellen müssen und welche Unterlagen dabei vorzuweisen sind.

In der Regel legen Sie für die Äquivalenzprüfung vor:

  • eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Prüfungszeugnisses
  • das Diploma Supplement und/oder eine Übersicht, aus der Ihre Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich deren Kreditierung ersichtlich sind (etwa Transcript of Records)
  • soweit erforderlich, amtlich beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder Englische
  • bei Studiengängen mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.): den ausgefüllten „Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit“, in dem die Fachberater die Anerkennung Ihres vorgelegten Abschlusses und die Zulassung zum Master-Studium direkt eintragen und unterschreiben müssen.
    Download: Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit (M.A.)
  • Wenn Sie den Master of Education anstreben, läuft die Äquivalenzprüfung über das Zulassungs- und Zeugnisbüro der Professional School of Education (PSE), an das Sie auch Ihre Unterlagen senden. Neben Ihren Zeugnisdokumenten muss also zusätzlich die Zulassung durch den Gemeinsamen Prüfungsausschuss für den Master of Education vorliegen. Bitte informieren sie sich rechtzeitig auf den entsprechenden Seiten der Professional School of Education.

Masterbewerbung: Nachweise schon vor der Einschreibung

Wichtiger Unterschied zur Bewerbung um einen Bachelor-Studienplatz: Ihre Unterlagen - wie etwa das Bachelor-Zeugnis - werden nicht erst bei der Ein- beziehungsweise Umschreibung geprüft, sondern müssen nach der Bewerbung innerhalb einer bestimmten Frist im Infoportal Zulassung hochgeladen werden.

Auflagen möglich

Auch wenn Ihr Abschluss für einen Masterstudiengang anerkannt wird: Unter Umständen können Sie für ein fachfremdes Studium mit Auflagen zugelassen werden und müssen einige Inhalte beziehungsweise Prüfungen nachholen.

Gerade für eine Zulassung zum Master of Education müssen neben dem entsprechenden Bachelor-Abschluss weitere Voraussetzungen erfüllt sein, etwa der Nachweis von schulpraktischen und bildungswissenschaftliche Studien. Das zuständige Zulassungs- und Zeugnisbüro der Professional School of Education kann Ihnen eine Zulassung zum Master of Education mit Auflagen erteilen, wenn Sie nicht mehr als 30 Creditpoints erbringen müssen.

Wie wird ausgewählt?

Eine Satzung beschreibt das Auswahlverfahren.

Mein Antrag auf Äquivalenzprüfung wurde abgelehnt – was nun?!

Eventuell ist es möglich, in den entsprechenden Bachelor-Studiengang in ein höheres Fachsemester einzusteigen. Erkundigen Sie sich direkt bei der Studienfachberatung, die Ihnen gegebenenfalls die entsprechende Einstufungsbescheinigung aushändigt.

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