Aufgrund der derzeitigen Situation wird der Sporteignungstest am 17./18./19. Februar 2021 ausfallen.
Als Ersatz der sportpraktischen Leistungen im Rahmen des Sporteignungstests wird ein Äquivalenzverfahren durchgeführt.
Alle weiteren Informationen zu den aktuellen Sonderregelungen und Abläufen der Anmeldung erhalten Sie hier.
Für die Anerkennung der sportlichen Eignung im Äquivalenzverfahren ist eine komplette Anmeldung über das reguläre Anmeldeverfahren bis zum 15. Januar 2021 unter folgendem Link erforderlich.