- Bachelorabschluss oder vergleichbarer Abschluss in den gewählten Fächern an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes
- bildungswissenschaftliche Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mind. 14 CP, darunter schulpraktische Studien mit einem mind. fünfwöchigen schulischen Eignungs- und Orientierungspraktikum
- Nachweis eines mind. vierwöchigen Berufsfeldpraktikums
- Studien in „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte“ oder vergleichbare Studien im Umfang von 6 CP
- Beratungsgespräch in beiden Fächern und in Bildungswissenschaften
- Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen laut Prüfungsordnung