Die Zulassungsvoraussetzungen für den M. Ed.-.Studiengang werden in der Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO) M. Ed. 2020 in §5 geregelt. Zudem sollten Sie die Fachspezifischen Bestimmungen Ihrer Fächer zu §5 der GPO-M. Ed. zur Kenntnis nehmen. Bei einigen Fächern werden dort fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen festgelegt (bspw. Sprachnachweise).
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen sind:
- Abschluss des Bachelor of Arts (B. A.) an der RUB in den gewählten Fächern oder vergleichbarer Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes
- Nachweis der obligatorischen Beratungsgespräche bei den Fachberater*innen beider Fächer
(Das nächste Beratungsgespräch findet am 12.09.2024 um 11 Uhr in Sr1 statt) - Nutzung des Informationsangebots der Bildungswissenschaften
Die überfachlichen Zulassungsvoraussetzungen können im Optionalbereich erworben werden. Hierzu zählen:
- Das Modul ‚Schulpraxisstudien‘ im Umfang von 9 CP
- Ein Modul zum Themengebiet ‚Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte‘ (DSSZ) im Umfang von 6 CP
- Das Basismodul Bildungswissenschaften im Umfang von 5 CP
- Das Berufsfeldpraktikum im Umfang von 5 CP
- Zudem absolvieren Sie im Optionalbereich ein weiteres 5 CP umfassendes Modul im sog. fachaffinen Wahlbereich.
Die notwendigen Formulare zur Einschreibung finden Sie bei der Professional School of Education (PSE).