Prüfung der Fakultäten
Sobald Sie Ihre Bewerbung vervollständigt haben und sich Ihr Status im Infoportal Zulassung in „Antrag in Bearbeitung“ geändert hat, werden Ihre Unterlagen zur Fakultät weitergeleitet.
Dort wird geprüft, ob Ihr Studium aus dem Ausland für das angestrebte Masterstudium anerkannt wird. Dabei geht es um inhaltliche und fachspezifische Voraussetzungen. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Studienfachberatung des Studienganges. Alle Kontakte finden Sie im Studienangebot.
Die Prüfung bei der Fakultät kann einige Zeit dauern. Bitte haben Sie Geduld und verzichten Sie in dieser Zeit auf Rückfragen. Sobald uns ein Ergebnis vorliegt, werden Sie im Infoportal Zulassung informiert.
Zulassungsverfahren
Wenn Sie die inhaltlichen, fachspezifischen und formalen Voraussetzungen erfüllen, nehmen Sie automatisch am Zulassungsverfahren teil. Die Note Ihres Abschlusses im Ausland wird von uns in das deutsche Notensystem umgerechnet.
Wenn Sie am Zulassungsverfahren teilnehmen, wird Ihnen entweder direkt ein Zulassungsbescheid im Infoportal Zulassung erteilt oder Sie bekommen den Status „Noch keine Zulassung“ und Ihren Platz auf der Warteliste angezeigt. Sobald alle Plätze vergeben sind und Sie keine Zulassung erhalten haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Zum Infoportal Zulassung
Das Zulassungsverfahren kann theoretisch bis Ende Oktober (für ein Wintersemester) / bis Ende April (für ein Sommersemester) laufen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Chancen auf eine Zulassung nicht einschätzen können.
Zulassung annehmen
Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben und das Studium an der Ruhr-Universität aufnehmen möchten, müssen Sie den Studienplatz fristgerecht im Infoportal annehmen. Die Frist zur Annahme finden Sie im Zulassungsbescheid.