Studierendensekretariat / Immatrikulation

Einschreibungsunterlagen Bachelor/Staatsexamen/Magister Theologiae (nationale Bewerber*innen)

Wollen sie sich an der RUB für einen Bachelorstudiengang ein- oder umschreiben, sind zwingend die auf dieser Seite genannten Unterlagen notwendig, die Ihnen im Original vorliegen sollten.

Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Einschreibung von Bewerber*innen mit deutschem Schulabschluss / Studienabschluss oder deutscher Staatsangehörigkeit in Studiengänge mit dem Abschlussziel Bachelor/Staatsexamen/Magister Theologiae. Gehören Sie zu einer anderen Bewerber*innen-Gruppe oder wollen Sie sich für Masterstudiengänge oder die Promotion einschreiben, finden Sie Ihre Informationen über die Seite Immatrikulation / Einschreibung.

Laden Sie diese Unterlagen zwingend im Infoportal Immatrikulation hoch

  • Zulassungsbescheid, sofern es sich um ein zulassungsbeschränktes Fach handelt. Beachten Sie dazu auch die weiteren Hinweise zur Einschreibung in zulassungsbeschränkte Fächer auf unserer Website.
  • Scan der originalen Hochschulzugangsberechtigung (vollständiges Abiturzeugnis. Achten Sie darauf, dass keine Ränder abgeschnitten sind und alle Seiten des Zeugnisses vollständig eingescannt wurden. Stellen Sie eventuelle Schrifterkennungssoftware im Scan-Programm aus und achten Sie darauf, dass sich der Scan nicht vom Originalzeugnis unterscheidet)
  • Examenszeugnis (Bachelor / Master / Diplom / Staatsexamen etc,) wenn Sie bereits ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland und / oder im Ausland abgeschlossen haben. Alle Seiten müssen vollständig eingescannt sein.
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Passersatzdokument
  • Exmatrikulationsbescheinigung einschließlich Studienbescheinigung, aus der Ihr bisheriger Studiengang (bzw. bisherige Studiengänge) und die Hochschul- bzw. Fachsemesterzahl(en) hervorgehen, wenn Sie bereits zuvor an einer Hochschule/ Universität in Deutschland eingeschrieben waren.
  • Exmatrikulationsbescheinigungen aller bisherigen Einschreibungen im Bundesgebiet, aus denen Studiengang (bzw. Studiengänge), Hochschul- und Fachsemester hervorgehen.
  • ggf. Dienstzeitbescheinigung über den abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst oder das freiwillige soziale/ ökologische Jahr oder den Entwicklungsdienst, wenn es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt und Sie mindestens 6 Monate einen anerkannten Dienst im Sinne des Gesetzes in der Bundesrepublik Deutschland geleistet haben.
    (Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/freiwilligendienste)
  • Krankenversicherungsbescheinigung: beachten Sie dazu unbedingt die Informationen im Infobereich zur Krankenkasse unten auf dieser Seite!

Folgende Unterlagen sind zusätzlich notwendig wenn ...

... Sie deutsche(r) Staatsbürger*in mit internationalen Zeugnissen sind:

  • Mit Zeugnissen aus dem Ausland (sowohl Schul-, als auch Universitätszeugnisse) müssen Sie keine Deutschkenntnisse nachweisen, aber Ihre Zeugnisse bei der Bezirksregierung Düsseldorf anerkennen lassen. Diese berechnet auch Ihre Durchschnittsnote.

    Bezirksregierung Düsseldorf Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle
    Postfach 300865
    D-40408 Düsseldorf
    Tel.: +49(0)211 / 475-0

... für einzelne Fächer fachspezifische Unterlagen erforderlich sind:

  • Nachweis ausreichender Kenntnisse der französischen oder englischen Sprache, wenn es sich um einen französisch- oder englischsprachigen bzw. bilingualen Studiengang (z. B. Informatik) handelt. Informationen zu den akzeptierten Nachweisen finden Sie auf den Webseiten der Fachbereiche.
  • Bescheinigung über den erfolgreich bestandenen Sporteignungstest der RUB oder der DSHS Köln für die Studiengänge Sportwissenschaft (Bachelor)
  • Für das Fach Klassische Philologie ist ist das Latinum oder Graecum nachzuweisen (– abhängig von der Wahl des Studienschwerpunkts).

... Sie sich für ein höheres Fachsemester einschreiben möchten:

  • Zulassungsbescheid, für zulassungsbeschränkte Fächer muss eine Bewerbung erfolgt sein
  • Einstufungsbescheinigung durch die/den zuständige(n) Fachberater*in (außer für für Rechtswissenschaft, hier reicht eine Exmatrikulations- oder Studienbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemester aus)
  • Im Falle der Zulassung für den Klinischen Studienabschnitt (Medizin): das Zeugnis über die bestandene Ärztliche Vorprüfung
  • Im Falle der Zulassung für das Praktische Jahr (PJ) im Studiengang Medizin: der Zulassungsbescheid der Fakultät für Medizin der RUB und das Zeugnis über die bestandene Ärztliche Vorprüfung (Physikum) sowie über den zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung.

Weitere Informationen zum Einstieg in höhere Fachsemestern finden Sie auf der Seite Höhere Fachsemester.

Außerdem wichtig

Für Ihren Studienausweis

Bei einer Neueinschreibung laden Sie bitte ein aktuelles Foto (Hochformat, ähnlich wie ein Passbild) von Ihnen für den Studierendenausweis als JPG- oder PNG-Datei hoch. Sie müssen auf dem Bild gut zu erkennen sein. Zu stark bearbeitete bzw. manipulierte Fotos werden abgelehnt.

Sozialbeitrag rechtzeitig überweisen

Der Sozialbeitrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Immatrikulation eingegangen sein. Das Studierendensekretariat veröffentlicht frühzeitig in jedem Semester die Fristen mit den aktuellen Terminen zur Rückmeldung etc. auf der Seite Semesterfristen

Informationen zur Krankenversicherungsbescheinigung

Studienbewerber*innen, die sich an der Ruhr-Universität Bochum einschreiben, benötigen zur Immatrikulation einen Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung. Das Verfahren zur Übermittlung der Versicherungsbescheinigung hat sich zum 01.01.2022 geändert. Die Meldung wird direkt von der Versicherung an die Hochschule übermittelt. Beachten Sie bitte, dass in der Regel keine Papierbescheinigungen mehr ausgestellt werden.

  • Gesetzlich krankenversicherte Studierende beantragen rechtzeitig vor der Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenkasse meldet der Ruhr-Universität dann digital sämtliche benötigte Daten und Sie müssen nichts weiter veranlassen.
  • Privat krankenversicherte Studierende, die dies auch während des Studiums bleiben möchten, benötigen eine sogenannte Befreiungsbescheinigung. Diese erhalten Sie von Ihrer letzten gesetzlichen Krankenkasse oder von einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse (falls Sie noch nie gesetzlich versichert waren). Eine Bescheinigung der privaten Versicherung alleine reicht nicht aus. Sie müssen sich in jedem Fall an eine gesetzliche Krankenkasse wenden, damit diese Ihnen die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht bescheinigt. Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt die benötigte Bescheinigung digital an die Ruhr-Universität. Kümmern Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig vor der Antragstellung um die benötigte Bescheinigung und lassen Sie sich von einer gesetzlichen Krankenkasse zu den Formalitäten beraten.
  • In Zweifelsfällen (etwa wenn Sie im Ausland versichert sind) wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder lassen Sie sich von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland beraten.

Wechseln Sie im Laufe Ihres Studiums Ihre Krankenkasse, zeigen Sie dies umgehend dem Studierendensekretariat an, indem Sie eine neue Versicherungsbescheinigung vorlegen.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Doktorhuts
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