Studierendensekretariat / Immatrikulation

FAQ Einschreibung an der RUB

Wichtiger Hinweis

Zum Sommersemester 2025 wird ein neues Bewerbungs- und Einschreibungsportal eingeführt.

Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge sowie Einschreibungen in zulassungsfreie Studiengänge für das 1. Fachsemester sind ab sofort über das neue Portal möglich. Klicken Sie dafür bitte auf diesen Link: Bewerbungs- und Einschreibungsportal

Die Hinweise auf dieser FAQ-Seite sind noch nicht aktualisiert und beziehen sich zur Zeit noch auf das alte Portal. Wenden Sie sich bei Rückfragen bitte an unsere Hotline.

Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um Ihre Einschreibung. Die einzelnen Themenbereiche sind inhaltlich jeweils zusammengefasst.

Allgemeine Fragen rund um die Einschreibung:

Ich habe meine persönliche Frist zur Einschreibung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang verpasst. Was nun?

Bitte wenden Sie sich schnellstmöglich per E-Mail an die Zulassungsstelle und fragen Sie nach, ob eine Verlängerung Ihrer Frist möglich ist. Die Kontaktdaten der Zulassungsstelle finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.

Achtung: In der Regel ist eine Fristverlängerung nicht ohne weiteres möglich und wir können Ihnen nicht garantieren, dass Sie Ihr Studienplatzangebot zurückerhalten. Achten Sie deshalb unbedingt auf die Einhaltung Ihrer persönlichen Frist!

Ich möchte mich in einen Zwei-Fach-Bachelor einschreiben, bei dem ein Fach zulassungsfrei und das andere zulassungsbeschränkt ist. Wie gehe ich vor?

Für das zulassungsbeschränkte Fach müssen Sie sich bewerben. Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, können Sie ganz bequem während der personalisierten Online-Immatrikulation für dieses Fach ein zweites, zulassungsfreies Fach auswählen und sich dann gleichzeitig für beide Fächer einschreiben. Achtung: Es ist nicht möglich, eine eigenständige Online-Immatrikulation nur für das zulassungsfreie Fach durchzuführen.

Ich warte noch auf das Ergebnis eines Bewerbungsverfahrens für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang. Kann ich mich vorsichtshalber vorher schon für einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben?

Nein! Bitte warten Sie zunächst das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens ab. Für die Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang haben Sie in einem Wintersemester bis zum 15. Oktober und in einem Sommersemester bis zum 15. April Zeit. In diesen Studiengängen gibt es keine Platzbegrenzungen und Ihnen ist der Studienplatz, sofern Sie über die entsprechende Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife) verfügen und die Formalitäten zur Einschreibung beachten, sicher.

Ein nachträglicher Wechsel des Studienganges, weil Sie sich vorschnell in ein zulassungsfreies Fach eingeschrieben haben, ist für Sie und auch für das Studierendensekretariat ein wesentlich größerer (Verwaltungs)aufwand als einfach abzuwarten. Auch wenn es schwer fällt: Haben Sie trotzdem einfach erst einmal Geduld.

Ich habe mein Abiturzeugnis noch nicht erhalten. Kann ich mich trotzdem bereits einschreiben und das Zeugnis nachreichen?

Nein! Eine Einschreibung ist nur bei Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung möglich. Das Nachreichen des Zeugnisses ist grundsätzlich nicht gestattet. Bitte beantragen Sie die Einschreibung erst dann, wenn Sie Ihr Zeugnis erhalten haben.

Die Gültigkeit meines Personalausweises ist abgelaufen. Kann ich mich trotzdem einschreiben?

Nein. Zur Einschreibung an der RUB ist zwingend ein gültiges Ausweisdokument nötig. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um einen neuen Ausweis oder um ein Passersatzdokument. Falls Sie einen gültigen Reisepass haben, laden Sie diesen bitte als Ausweisdokument hoch. Ein Führerschein reicht nicht aus.

Ich bin noch nicht volljährig. Kann ich mich trotzdem eigenständig an der Universität einschreiben oder benötige ich dafür die Unterschrift meiner Eltern/Erziehungsberechtigten?

Studienanfänger*innen, die zum Vorlesungsbeginn noch minderjährig sind, können alle mit dem Studium in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Handlungen uneingeschränkt ausüben/durchführen. Dies trifft auch auf die Immatrikulation zu. Die Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigten ist hierfür nicht nötig. Wenden Sie sich bei Rückfragen dazu gerne an das Immatrikulationsbüro.

Ich weiß noch nicht genau was ich studieren will. Kann ich mehrere Online-Immatrikulationen durchführen und mich einfach später entscheiden welchen Studiengang ich behalten möchte?

Nein! Bitte geben Sie auf keinen Fall mehrere Anträge auf Einschreibung über das Infoportal Immatrikulation frei, da sich diese Anträge gegebenenfalls gegenseitig ungültig machen. Wenn Sie sich unschlüssig sind, welcher Studiengang zu Ihnen passt, wenden Sie sich gerne an die Zentrale Studienberatung: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/studienberatung-fuer-schueler

Beachten Sie bitte: Die Online-Immatrikulation für zulassungsfreie Studiengänge stellt bereits die endgültige Antragstellung für das entsprechende Studienfach dar. Verwechseln Sie die Online-Immatrikulation für zulassungsfreie Fächer bitte nicht mit der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Fächer. Für zulassungsfreie Fächer müssen Sie sich nicht bewerben, sondern können sich, wenn Sie die allgemeine Hochschulreife besitzen, einfach einschreiben. Entscheiden Sie deshalb unbedingt vor Antragstellung, welchen Studiengang Sie studieren möchten.

In meinem Wunschfach gibt es Sprachanforderungen. Wo finde ich Infos dazu?

Infos zu den Sprachanforderungen in bestimmten Studiengängen finden Sie hier.

Fragen zur Krankenversicherung / Krankenkasse:

Was ist der Unterschied zwischen einer „Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung an einer Hochschule“ und einer „Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht“?

Unabhängig davon ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, sind Sie verpflichtet, Ihren Versicherungsstatus Ihrer Hochschule mitzuteilen. Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse und melden dort, dass Sie an der Ruhr-Universität Bochum studieren wollen. Die Krankenkasse übermittelt uns dann digital die benötigte Bescheinigung.

Achtung: Wenn Sie privat versichert sind, dann reicht eine Versicherungsbescheinigung von einer privaten Krankenversicherung alleine für die Einschreibung nicht aus. Auch Sie müssen sich an eine gesetzliche Krankenkasse wenden und von dort die Meldung über ihre Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht an uns übermitteln lassen. Die Meldung erfolgt digital von der Krankenkasse an die RUB. Beratung zum Thema erhalten Sie bei gesetzlichen Krankenkassen.

Kann meine gesetzliche Krankenkasse der RUB die Versicherungsbescheinigung auch direkt übermitteln oder muss ich diese selber hochladen?

Ja, seit dem 01.01.2022 erfolgt die Meldung der Krankenkasse ausschließlich digital. Der Ablauf ist wie folgt:

Sie wenden sich an Ihre Krankenkasse und sagen dort, dass Sie an der Ruhr-Universität Bochum studieren wollen. Die Krankenkasse meldet Ihren Versicherungsstatus dann digital an die RUB.

Zusätzlich laden Sie bitte im Infoportal Immatrikulation einen Scan Ihrer Versichertenkarte hoch.

Bei der Online-Immatrikulation müssen Sie eine Betriebsnummer Ihrer Krankenkasse angeben. Diese finden Sie in der Regel auf dieser Website.

Falls Ihre Krankenkassen eine Absendenummer der RUB benötigt, so nennen Sie dort bitte diese Nummer: H0002220

Wo finde ich die Betriebsnummer meiner gesetzlichen Krankenkasse?

Eine Liste der Betriebsnummern aller gängigen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland finden Sie unter diesem Link: Bitte hier klicken.

Kann ich nach Studienbeginn von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln und umgekehrt?

Nein! Das ist im Regelfall ausgeschlossen bzw. an sehr strikte Fristen gebunden. Lassen Sie sich zu dem Thema bitte von einer/Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beraten.

Achtung: Für Privatversicherte gilt die maximale Frist von 3 Monaten nach Eintreten der Versicherungspflicht als Student*in (Einschreibung) zur Beantragung der Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist ist eine Befreiung nicht mehr möglich und es muss eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden (geregelt ist dies in §8 SGB V).

Fragen zur Exmatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung:

Ich habe zuvor schon einmal studiert aber besitze keine Exmatrikulationsbescheinigung. Was nun?

Wenn Sie bereits zuvor an einer Hochschule/Universität in Deutschland eingeschrieben waren, sind Sie verpflichtet bei einer erneuten Einschreibung einen Nachweis über die erfolgte Exmatrikulation und über die Anzahl Ihrer bisher studierten Hochschulsemester zu erbringen. Wenden Sie sich deshalb rechtzeitig an Ihre vorherige Hochschule/Universität und lassen Sie sich eine Exmatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Hochschulsemester ausstellen. Ohne diese Exmatrikulationsbescheinigung ist eine Einschreibung an der RUB leider nicht möglich. Achtung: Ein Hochschulzeugnis ist keine Exmatrikulationsbescheinigung, da Sie auch nach dem Abschluss noch eingeschrieben bleiben könnten und ein Zeugnis keinerlei Aussage über die Dauer Ihres Studiums an deutschen Universitäten enthält.

Auf meiner Exmatrikulationsbescheinigung stehen nur die Fachsemester. Reicht diese zur Einschreibung aus?

Nein. Wenn Sie bereits in Deutschland an einer Hochschule/Universität eingeschrieben waren, dann benötigen Sie zur Wiedereinschreibung an einer anderen Hochschule/Universität einen Nachweis über die Exmatrikulation sowie über die Anzahl der bisher in Deutschland studierten Hochschulsemester. Die Fachsemester alleine reichen nicht aus, da diese nicht gleichbedeutend mit der Anzahl der Hochschulsemester sein müssen. Ein Dokument über die Androhung der Exmatrikulation mit Verweis darauf, wie diese rückgängig gemacht werden kann, reicht nicht aus. Beantragen Sie unbedingt rechtzeitig eine Exmatrikulationsbescheinigung bei Ihrer vorherigen Universität. Diese Bescheinigung können Sie in der Regel auch bereits einige Monate vor Semesterende mit einer Wirksamkeit zum Ende des jeweiligen Semesters erhalten. Wenden Sie sich bei Rückfragen dazu bitte an das Studierendensekretariat Ihrer vorherigen Universität/Hochschule.

Was ist der Unterschied zwischen Hochschulsemestern und Fachsemestern?

Als Hochschulsemester wird die Gesamtzahl Ihrer in Deutschland an Hochschulen/Universitäten verbrachten Semester, egal in welchen Studiengang, bezeichnet. Als Fachsemester wird lediglich die Zahl Ihrer in einem Studiengang verbrachten Semester bezeichnet.

Beispiel: Sie studieren nach dem Abitur zunächst für 4 Semester Maschinenbau und wechseln danach zu Rechtswissenschaft. Die Hochschulsemester werden dann fortlaufend weitergezählt, so dass Sie nach dem Wechsel zwar im 5. Hochschulsemester aber im 1. Fachsemester Rechtswissenschaft sind.

Ich bin aktuell noch an einer anderen Hochschule eingeschrieben aber habe Angst mich dort bereits zu exmatrikulieren, da das Semester noch lange läuft und ich noch Leistungen erbringen will. Was nun?

Grundsätzlich ist das kein Problem. Sie können bereits früh im Semester eine Exmatrikulationsbescheinigung mit Wirkung zum Ende des Semesters beantragen. Im Regelfall ist eine weitere Teilnahme an Veranstaltungen und Prüfungen sowie die Verbuchung von Leistungen dann kein Problem. Beantragen Sie die Exmatrikulation bitte deshalb nicht mit einem tagesaktuellen Datum sondern eben zum Ende des Semesters. So können Sie an der RUB bereits die nötige Bescheinigung einreichen aber weiterhin vollständiges Mitglied der anderen Hochschule bis zum Semesterende sein. Wenden Sie sich bei Rückfragen dazu bitte an das Studierendensekretariat Ihrer bisherigen Hochschule.

Fragen zum Infoportal Immatrikulation und Infoportal Zulassung:

Was ist der Unterschied zwischen dem Infoportal Zulassung und dem Infoportal Immatrikulation?

Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben, dann können Sie den Status Ihrer Bewerbung über das Infoportal Zulassung verfolgen.

Über das Infoportal Immatrikulation müssen Sie, sowohl bei zulassungsfreien wie auch bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nach der Online-Immatrikulation die entsprechenden Nachweise (z.B. Abiturzeugnis, Versicherungsbescheinigung usw.) hochladen.

Für die Einschreibung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang haben Sie immer "Kontakt" mit beiden Portalen. Für die Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang haben Sie nur "Kontakt" mit dem Infoportal Immatrikulation. Weitere Informationen dazu finden Sie bei den "Schritt-für-Schritt"-Beschreibungen auf unserer Website

Ich habe im Immatrikulationsportal einen falschen/unvollständigen Upload gemacht. Wie kann ich eine Datei nochmal neu hochladen?

Falls Sie den Antrag noch nicht freigegeben haben, können Sie die fehlende Datei unter einem der sonstigen Uploadfelder hochladen. Wenn Sie den Antrag bereits freigegeben haben und deshalb keine Uploads mehr tätigen können, wenden Sie sich bitte per Mail an das Immatrikulationsbüro und bitten Sie um eine erneute Freischaltung der Uploadfunktion.

Achtung: Der Upload kann nur dann wieder freigeschaltet werden, wenn Ihre Frist zur Einschreibung noch nicht abgelaufen ist.

Gibt es Unterschiede bei der Einschreibung in zulassungsfreie und in zulassungsbeschränkte Studiengänge?

Ja! Für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich über die Online-Immatrikulation einfach einschreiben. Sie müssen sich zuvor nicht für diese Fächer bewerben. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge können Sie sich ausschließlich über das Infoportal Zulassung einschreiben. Im Falle einer Zulassung und der fristgerechten Annahme des Studienplatzangebotes erscheint dort ein Link "zur Ein- bzw. zur Umschreibung". Starten Sie die Online-Immatrikulation bitte ausschließlich über diesen Link. Schritt-für Schritt-Beschreibungen dazu finden Sie auf unserer Website: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/immatrikulation-einschreibung

Ich habe mein Studienplatzangebot fristgerecht im Infoportal Zulassung angenommen aber es erscheint kein persönlicher Link" Zur Ein- bzw. Umschreibung". Was kann ich tun?

Bitte prüfen Sie die Liste Ihrer beantragten Studienfächer im Infoportal Zulassung. Möglicherweise blockiert ein weiteres Fach, für welches Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, die Möglichkeit der Online-Immatrikulation.

Beispiel: Sie wollen sich in das zulassungsbeschränkte Fach "Rechtswissenschaften" einschreiben, haben ein Zulassungsangebot erhalten und dieses auch fristgerecht angenommen. Gleichzeitig haben Sie noch ein weiteres Angebot für das zulassungsbeschränkte Fach "Biochemie" erhalten. Sie können sich erst für Ihr Wunschfach "Rechtswissenschaft" online einschreiben, wenn Sie das noch offene Angebot für "Biochemie" ablehnen.

Achtung: Wenn Sie noch offene Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge haben, bei denen Sie noch keine Ablehnung bzw. noch kein Zulassungsangebot erhalten haben, dann verzichten Sie nicht auf die Bewerbung in den noch laufenden Verfahren. Sie müssen ausschließlich die "übrigen" noch offenen Angebote ablehnen. Im Falle eines späteren Zulassungsangebotes können Sie selbstverständlich, um bei dem obigen Beispiel zu bleiben, von "Rechtswissenschaften" zu einem anderen Fach wechseln für das Sie dann eine Zulassung erhalten. In dem Fall beantragen Sie bitte eine "Umschreibung", da sie nun ja bereits an der RUB eingeschrieben sind und lediglich das Fach wechseln wollen. Rückfragen richten Sie bitte per Mail an die Zulassungsstelle oder an die Bewerbungshotline.

Muss ich beim Scannen meiner Dokumente irgendetwas formelles beachten?

Ja! Bitte scannen Sie bei Zeugnisdokumenten (z.B. Abitur, Bachelor, Master usw.) grundsätzlich immer alle Seiten. Im Falle eines Abiturzeugnisses sind das beispielsweise in der Regel vier Seiten.

Achten Sie darauf, dass die Seiten vollständig beim scannen erfasst und keine Ränder vom Dokument abgeschnitten wurden. Stellen Sie beim scannen unbedingt sicher, dass keine Schrifterkennungssoftware eingeschaltet ist, da das Zeugnis sonst gegebenenfalls verändert dargestellt wird und zur Ablehnung Ihres Antrages führt.

Laden Sie bitte grundsätzlich immer Scans der Original-Zeugnisse hoch und keine Scans von beglaubigten Kopien.

Ich möchte ein anderes Geschlecht als das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht angeben. Was muss ich beachten?

Wenn Sie bei der Online-Immatrikulation als Geschlecht "divers" oder "ohne Angabe" bzw. ein anderes Geschlecht als das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht angegeben haben, benötigen wir einen Scan des so genannten "DGTI"-Ausweises. Wir übernehmen die Geschlechtsangabe von Ihrem DGTI-Ausweis.

Die Ruhr-Universität Bochum setzt sich aktiv für Geschlechtergerechtigkeit ein und bemüht sich darum, allen Studierenden ein sicheres und respektvolles Umfeld zu schaffen. Wenn sich Ihr Vorname bereits faktisch geändert hat und diese Änderung auf dem DGTI Ausweis eingetragen ist, dann übernehmen wir diesen Namen selbstverständlich in unserem System. Als Nachweis über die Namensänderung reicht der DGTI-Ausweis aus. Bei Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an immatrikulation@uv.rub.de

Weitere Fragen:

Ich möchte mich in ein zulassungsfreies höheres Fachsemester einschreiben. Wie geht das?

Wenn Sie eine Einstufungsbescheinigung in ein zulassungsfreies höheres Fachsemester von der Studienfachberatung Ihrer Fakultät erhalten haben, dann können Sie sich einfach über die Online-Immatrikulation für zulassungsfreie Fächer einschreiben. Laden Sie die Einstufungsbescheinigung bitte unbedingt im Portal hoch.

Falls Sie eine Kombination aus einem zulassungsbeschränkten Studienfach und einem im höheren Fachsemester zulassungsfreien Studiengang studieren wollen, wählen Sie bitte bei der Online-Immatrikulation für das zulassungsbeschränkte Fach ein beliebiges anderes zulassungsfreies Fach als zweites Studienfach aus (Beispielsweise Archäologie). Laden Sie zusätzlich zu der Einstufungsbescheinigung bitte eine kurze schriftliche Erklärung (formloser Zweizeiler) hoch, aus der hervorgeht, welches zweite Studienfach Sie studieren wollen.

Ich benötige kein Deutschland-Semesterticket, weil ich keinen ÖPNV nutze. Muss ich das Ticket trotzdem zahlen?

Ja, der Anteil für das Deutschland-Semesterticket muss von jedem Studierenden / jeder Studierenden, unabhängig von der realen Nutzung des Tickets, gezahlt werden.
Von der Zahlung des Tickets kann die Universitätsverwaltung Sie nicht befreien. Weitere Informationen finden Sie unter:

https://asta-bochum.de/informationen-zum-deutschland-semesterticket-ab-dem-sommersemester-2024/

Ich benötige dringend eine Studienbescheinigung/mein Deutschland-Semesterticket. Wann kann ich diese abrufen?

Nachdem Sie eingeschrieben wurden, erhalten Sie von uns Unterlagen mit den Überweisungsdaten für den Sozialbeitrag. Die Studienbescheinigung lässt sich über eCampus abrufen, sobald der Sozialbeitrag vollständig auf unserem Konto verbucht ist. Dies kann, je nach Bank, mehrere Tage dauern. Der Abruf des Deutschland-Semestertickets wird rechtzeitig vor Beginn des Semesters in eCampus freigeschaltet. Der Abruf ist erst möglich, wenn Sie alle Zahlungen an die RUB geleistet haben und keine Rückmeldesperren in Ihrem Account vorliegen.

Ich möchte mich in die Promotion einschreiben. Was muss ich machen?

Sämtliche Informationen zur Einschreibung in die Promotion finden Sie hier: Informationen zur Einschreibung in die Promotion

Grundsätzliche Hilfen zum Thema Promotion finden Sie bei der Research School.

Ab wann habe ich den Studierendenstatus an der RUB?

Ihr Studierendenstatus an der RUB wird mit dem ersten Tag des Semesters zu dem Sie sich einschreiben aktiv. Wenn Sie sich zu einem Wintersemester einschreiben, dann beginnt Ihr Studierendenstatus am 1. Oktober des entsprechenden Jahres. Wenn Sie sich zu einem Sommersemester einschreiben, dann beginnt Ihr Studierendenstatus am 1. April des entsprechenden Jahres.

Lediglich durch die Annahme eines Zulassungsangebotes sind Sie noch nicht Studierende*r der RUB. Dies setzt zwingend die Einschreibung voraus.

Ich studiere aktuell bereits an der RUB und möchte zum kommenden Semester einen neuen Studiengang studieren. Was genau muss ich online anwählen?

Um eine Umschreibung zu beantragen, müssen Sie sich zunächst für das entsprechende Semester zurückmelden. Überweisen Sie deshalb vor Antragstellung den vollständigen Sozialbeitrag. Anschließend können Sie, wenn es sich um ein zulassungsfreies Fach handelt, über die Online-Immatrikulation (https://online.uv.ruhr-uni-bochum.de/) Ihre Umschreibung beantragen. Die erste Frage im Formular beantworten Sie bitte mit „Ja“. Wenn Sie in einen zulassungsbeschränkten Studiengang wechseln wollen, dann müssen Sie sich selbstverständlich zunächst regulär bewerben und erhalten im Falle einer Zulassung weitere Informationen zur Umschreibung.

Grundsätzliche Informationen zur Umschreibung innerhalb der RUB finden Sie hier: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/umschreibung-studiengang-wechseln

Rückfragen zum Thema können Sie per Mail an das Studierendensekretariat stellen: stud-sekretariat@uv.rub.de

Bis wann muss ich den Sozialbeitrag zahlen?

Im ersten Semester erhalten Sie dafür eine individuelle Frist mit der Bestätigungsmail über Ihre erfolgreiche Einschreibung. Sie haben ab der Bestätigung Ihrer Einschreibung 14 Tage Zeit den Sozialbeitrag zu zahlen. Die benötigten Überweisungsdaten erhalten Sie ebenfalls in dieser E-Mail. Diese individuelle Frist gilt ausschließlich für die erstmalige Zahlung des Sozialbeitrages für das erste Semester.

Für kommende Semester entnehmen Sie die geltenden Fristen zur Rückmeldung (Zahlung des Sozialbeitrages) bitte der Website unter diesem Link.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Doktorhuts
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