Einschreibungsunterlagen Bachelor/Staatsexamen/Magister Theologiae (Non-EU-Bewerber*innen)

Wollen sie sich an der RUB für einen Bachelorstudiengang ein- oder umschreiben, sind zwingend die auf dieser Seite genannten Unterlagen notwendig, die Ihnen im Original vorliegen sollten.

Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Einschreibung von Non-EU-Bewerber*innen in Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor/Staatsexamen/Magister Theologiae. Gehören Sie zu einer anderen Bewerber*innen-Gruppe oder wollen Sie sich für Masterstudiengänge oder die Promotion einschreiben, finden Sie Ihre Informationen über die Seite Immatrikulation / Einschreibung.

Laden Sie diese Unterlagen zwingend im Infoportal Immatrikulation hoch

  • Zulassungsbescheid, beachten Sie bitte, dass die Einschreibung im Regelfall über das Infoportal Zulassung erfolgt.
  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Baccalauréat, Feststellungsprüfung etc.) und eine amtlich beglaubigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch
  • Examenszeugnisse (Bachelor/ Staatsexamen/ Diplom / Master etc.), wenn Sie bereits ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland und / oder im Ausland abgeschlossen haben
  • Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, etwa TestDaF mit mindestens 16 Punkten innerhalb einer Prüfung, DSH (Stufe 2 oder 3), DSD - II, telc Deutsch C1 Hochschule etc.
  • gültiger Personalausweis / Pass / Aufenthaltstitel
  • Krankenversicherungsbescheinigung (weitere Informationen im Kasten unten)

Folgende Unterlagen sind zusätzlich notwendig wenn ...

... Sie bereits an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben waren:

  • Exmatrikulationsbescheinigung einschließlich Studienbescheinigung, aus der Ihr bisheriger Studiengang (bzw. bisherige Studiengänge) und die Hochschul- bzw. Fachsemesterzahl(en) hervorgehen
  • Exmatrikulationsbescheinigungen aller bisherigen Einschreibungen im Bundesgebiet, aus denen Studiengang (bzw. Studiengänge), Hochschul- und Fachsemester hervorgehen.

... für einzelne Fächer fachspezifische Unterlagen erforderlich sind:

  • Nachweis ausreichender Kenntnisse der französischen oder englischen Sprache, wenn es sich um einen französisch- oder englischsprachigen bzw. bilingualen Studiengang (z. B. Informatik) handelt. Informationen zu den akzeptierten Nachweisen finden Sie auf den Webseiten der Fachbereiche.
  • Bescheinigung über den erfolgreich bestandenen Sporteignungstest der RUB oder der DSHS Köln für die Studiengänge Sportwissenschaft (Bachelor)
  • Für das Fach Klassische Philologie ist das Latinum oder Graecum nachzuweisen (– abhängig von der Wahl des Studienschwerpunkts).

... Sie sich für ein höheres Fachsemester einschreiben möchten:

  • Zulassungsbescheid, für zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester muss eine Bewerbung erfolgt sein
  • Einstufungsbescheinigung durch die/den zuständige(n) Fachberater*in (außer für Rechtswissenschaft, hier reicht eine Exmatrikulations- oder Studienbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemester aus. Beachten Sie die jeweils zulassungsbeschränkten Fachsemester)
  • Im Falle der Zulassung für den Klinischen Studienabschnitt (Medizin): das Zeugnis über die bestandene Ärztliche Vorprüfung
  • Im Falle der Zulassung für das Praktische Jahr (PJ) im Studiengang Medizin: der Zulassungsbescheid der Fakultät für Medizin der RUB und das Zeugnis über die bestandene Ärztliche Vorprüfung

Weitere Informationen zum Einstieg in höhere Fachsemestern finden Sie auf der Seite Höhere Fachsemester.

Außerdem wichtig

Für Ihren Studienausweis

Bei einer Neueinschreibung laden Sie bitte ein aktuelles Passfoto für den Studierendenausweis als JPG- oder PNP-Datei hoch.

Sozialbeitrag rechtzeitig überweisen

Der Sozialbeitrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Immatrikulation eingegangen sein. Das Studierendensekretariat veröffentlicht frühzeitig in jedem Semester die Fristen mit den aktuellen Terminen zur Rückmeldung etc. auf der Seite Semesterfristen

Informationen zur Krankenversicherungsbescheinigung

Studienbewerber*innen, die sich an der Ruhr-Universität Bochum einschreiben, benötigen zur Immatrikulation einen Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung. Das Verfahren zur Übermittlung der Versicherungsbescheinigung hat sich zum 01.01.2022 geändert. Die Meldung wird direkt von der Versicherung an die Hochschule übermittelt. Beachten Sie bitte, dass in der Regel keine Papierbescheinigungen mehr ausgestellt werden.

  • Gesetzlich krankenversicherte Studierende beantragen rechtzeitig vor der Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenkasse meldet der Ruhr-Universität dann digital sämtliche benötigte Daten und Sie müssen nichts weiter veranlassen. Laden Sie bitte im Infoportal Immatrikulation dennoch einen Scan Ihrer Versichertenkarte hoch, damit wir eventuelle Verzögerungen im digitalen Meldeverfahren ausgleichen können.
  • Privat krankenversicherte Studierende, die dies auch während des Studiums bleiben möchten, benötigen eine sogenannte Befreiungsbescheinigung. Diese erhalten Sie von Ihrer letzten gesetzlichen Krankenkasse oder von einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse (falls Sie noch nie gesetzlich versichert waren). Eine Bescheinigung der privaten Versicherung alleine reicht nicht aus. Sie müssen sich in jedem Fall an eine gesetzliche Krankenkasse wenden, damit diese Ihnen die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht bescheinigt. Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt die benötigte Bescheinigung digital an die Ruhr-Universität. Kümmern Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig vor der Antragstellung um die benötigte Bescheinigung und lassen Sie sich von einer gesetzlichen Krankenkasse zu den Formalitäten beraten. Zusätzlich laden Sie bitte im Infoportal Immatrikulation einen Nachweis der privaten Krankenversicherung(z.B. Bescheinigung, Karte etc.) hoch.
  • In Zweifelsfällen (etwa wenn Sie im Ausland versichert sind) wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder lassen Sie sich von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland beraten.

Wechseln Sie im Laufe Ihres Studiums Ihre Krankenkasse, zeigen Sie dies umgehend dem Studierendensekretariat an, indem Sie eine neue Versicherungsbescheinigung vorlegen.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Doktorhuts
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