- Die Rückmeldung für ein neues Semester erfolgt bequem durch die fristgerechte Zahlung der Gasthörendengebühr.
- Eine Anrechnung von Studienleistungen auf ein eventuell späteres Studium ist nicht möglich. Sie können auch keine Leistungsnachweise erwerben.
- Ein Gaststudium in medizinischen Studiengängen ist ausgeschlossen.
- Ein Gaststudium in Sprachkursen unterliegt bestimmten Voraussetzungen und die Teilnahme kann nicht garantiert werden. Wenden Sie sich bei Rückfragen zur Zulassung in einen Sprachkurs bitte an das Zentrum für Fremdsprachenausbildung.
- Gasthörer*innen zahlen keinen Sozialbeitrag und erhalten somit auch kein Semesterticket für öffentliche Verkehrsmittel.
- Für die Zulassung zu den jeweiligen Veranstaltungen sind ausschließlich die entsprechenden Dozierenden verantwortlich.
- Da Gasthörer*innen keine regulären Studierenden sind, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit der Mitgliedschaft in einer studentischen Krankenversicherung.