Studierendensekretariat / Immatrikulation

Gaststudium

Sie wollen einzelne Lehrveranstaltungen besuchen, ohne dabei Leistungsnachweise zu erwerben? Dann ist ein Gaststudium an der RUB vielleicht genau das Richtige für Sie.

Für das Gaststudium an der Ruhr-Universität ist keine Hochschulzugangsberechtigung – etwa das Abitur – erforderlich. Bevor Sie jedoch als Gasthörer*in an Lehrveranstaltungen eines Studienganges teilnehmen können, ist es nötig, bei den jeweiligen Dozierenden der Veranstaltungen anzufragen, ob Ihre Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung möglich ist. Grundsätzlich haben ordentlich Studierende Vorrang bei der Vergabe von Plätzen in den jeweiligen Veranstaltungen.

So werden Sie Gasthörer*in

Einverständnis einholen und Online-Antrag stellen

Bitte holen Sie sich vor Antragstellung die Einverständnis der jeweiligen Dozierenden ab, bei deren Veranstaltungen Sie teilnehmen möchten.

Die E-Mail-Adressen der Dozierenden finden Sie im Vorlesungsverzeichnis bei den jeweiligen Veranstaltungen. Diese Einverständniserklärung dient in erster Linie als Bestätigung für Sie persönlich, dass gegen Ihre Teilnahme keine Einwände vonseiten der Dozierenden bestehen. Sie müssen diese Einverständniserklärung bei der Antragstellung nicht nachweisen.

Beachten Sie bitte, dass eine Rückerstattung der Gasthörendengebühr nicht möglich ist, falls Ihrer Teilnahme an den Veranstaltungen von Seite der Dozierenden nicht zugestimmt wird.

Online einschreiben

Nachdem Sie sich die Einverständnis eingeholt haben, beantragen Sie bequem über unsere Online-Immatrikulation Ihre Einschreibung als Gasthörer*in. Hierfür halten Sie bitte einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises und ein aktuelles Lichtbild bereit. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Fristen zum Winter- oder Sommersemester.

Eine Einschreibung als Gasthörer*in erfolgt grundsätzlich nicht in ein bestimmtes Fach sondern in eine Fachrichtung bzw. in eine Fakultät. Aus diesem Grund kann die Angabe zum Studienfach gegebenenfalls vom Studierendensekretariat konkretisiert bzw. verallgemeinert werden.

Hier klicken zur Antragstellung

Gasthörendengebühr

Die Gasthörendengebühr in Höhe von 100 Euro überweisen Sie erst nach der Bestätigung der Einschreibung. Die benötigten Kontodaten und den Verwendungszweck für die erstmalige Überweisung erhalten Sie per E-Mail von uns.

Wenn Sie länger als ein Semester als Gasthörer*in eingeschrieben bleiben möchten und sich für kommende Semester zurückmelden wollen, dann überweisen Sie die Gasthörendengebühr bitte innerhalb der jeweils gültigen Rückmeldefristen an folgendes Konto:

  • Empfänger: Ruhr-Universität Bochum
    IBAN: DE47 4305 0001 0001 4958 60
    BIC: WELADED1BOC
    Verwendungszweck: Name, Vorname und Matrikelnummer

Wichtige Hinweise

  • Die Rückmeldung für ein neues Semester erfolgt bequem durch die fristgerechte Zahlung der Gasthörendengebühr.
  • Eine Anrechnung von Studienleistungen auf ein eventuell späteres Studium ist nicht möglich. Sie können auch keine Leistungsnachweise erwerben.
  • Ein Gaststudium in medizinischen Studiengängen ist ausgeschlossen.
  • Ein Gaststudium in Sprachkursen unterliegt bestimmten Voraussetzungen und die Teilnahme kann nicht garantiert werden. Wenden Sie sich bei Rückfragen zur Zulassung in einen Sprachkurs bitte an das Zentrum für Fremdsprachenausbildung.
  • Gasthörer*innen zahlen keinen Sozialbeitrag und erhalten somit auch kein Semesterticket für öffentliche Verkehrsmittel.
  • Für die Zulassung zu den jeweiligen Veranstaltungen sind ausschließlich die entsprechenden Dozierenden verantwortlich.
  • Da Gasthörer*innen keine regulären Studierenden sind, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit der Mitgliedschaft in einer studentischen Krankenversicherung.
Der Weg an die RUB
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