Befreiung von der Beitragspflicht
BAföG-Empfänger*innen und Studierende mit bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen, können sich von der Zahlungspflicht des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Mehr dazu im Bereich Wohnen.