Studienplatzvergabe in der Abiturientenbestenquote – 20 %
Insgesamt werden 20 % der Studienplätze in der Abiturientenbestenquote (ABQ) vergeben. Um jeweils eine eindeutige Rangliste zu erhalten, werden nachrangige Zulassungskriterien herangezogen. Die Rangliste der ABQ wird absteigend nach folgenden Kriterien gebildet:
- Abiturnote
- Dienst
- Los
Hinweis für Bewerbungen auf ein Studienfach mit Abschluss Bachelor (zwei Fächer):
In der Abiturientenbestenquote erhalten Bewerber*innen mit sehr guten Abiturnoten, die sich auf ein Studienfach mit Abschluss Bachelor (zwei Fächer) bewerben, umgehend nach Durchführung der Onlinebewerbung garantiert eine „Vorab-Zulassung“ per Mail – unabhängig davon, ob die Bewerbungsfrist noch läuft. Der dazugehörige offizielle Zulassungsbescheid wird allerdings erst nach Durchführung des Auswahlverfahrens (nach 15.01. bzw. 15.07.) zur Verfügung gestellt.
Studienplatzvergabe in der Quote der hochschuleigenen Auswahl – 80 %
80 % der Studienplätze werden in der Quote der hochschuleigenen Auswahl (AdH)vergeben. Erstes Sortierkriterium ist hier eine Vergabenote, die sich aus der Abiturnote und einer Notenverbesserung um 0,1 pro Wartesemester ergibt. Es werden maximal sieben Wartesemester berücksichtigt und damit ist eine Notenverbesserung um maximal 0,7 möglich, gedeckelt bei einer Vergabenote von 1,0. Bei Ranggleichheit werden auch hier nachrangig Dienst und Los berücksichtigt. Die Rangliste wird absteigend nach folgenden Kriterien gebildet:
- Vergabenote
- Dienst
- Los
Als Wartezeit werden alle Semester anerkannt, in denen Sie nicht an einer Hochschule im Bundesgebiet immatrikuliert waren. Die Berechnung erfolgt im Zuge Ihrer Onlinebewerbung automatisch. Berechnungsgrundlage sind Ihre Angaben zum Abiturdatum und den bisher studierten Hochschulsemestern.
Beispiel: Abiturdatum ist der 25.06.2019 und die Bewerbung erfolgt am 03.07.2020 für das Wintersemester 2020/21. Seit dem Sommersemester 2020 sind Sie bereits an der Ruhr-Universität Bochum immatrikuliert, im Wintersemester 2019/20 waren Sie jedoch an keiner Hochschule im Bundesgebiet immatrikuliert. Dann werden Sie am Vergabeverfahren zum Wintersemester 2020/21 mit einem Wartesemester beteiligt.