Studienplatzvergabe nach Abiturdurchschnittsnote – 80 %
Insgesamt werden 80% der Studienplätze nach Abiturdurchschnittsnote vergeben. Um jeweils eine eindeutige Rangliste zu erhalten, werden nachrangige Zulassungskriterien herangezogen. So wird sowohl die Rangliste der Abiturientenbestenquote als auch die Rangliste des Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH) absteigend nach folgenden Kriterien gebildet:
- Abiturnote
- Wartezeit
- Dienst
- Los
Durch die zufällig zugelosten Losnummern unterscheiden sich die Ranglisten Abiturientenbestenquote und Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) voneinander.
Unterscheid Abiturientenbestenquote und AdH
In der Abiturientenbestenquote erhalten Bewerber mit sehr guten Abiturnoten umgehend nach Durchführung der Onlinebewerbung garantiert eine „Vorab-Zulassung“ per Mail – unabhängig davon, ob die Bewerbungsfrist noch läuft. Der dazugehörige offizielle Zulassungsbescheid wird allerdings erst nach Durchführung des Auswahlverfahrens (nach 15.01. bzw. 15.07.) über das Infoportal Zulassung zur Verfügung gestellt.
Im Auswahlverfahren der Hochschule erfolgt die Studienplatzvergabe/das Vergabeverfahren erst nach der Bewerbungsfrist. Es werden also keine „Vorab-Zulassungen“ erteilt.
Wartezeitquote – 20 %
20 % der Studienplätze werden nach Anzahl der Wartesemester vergeben. Als Wartezeit werden alle Semester anerkannt, in der Sie nicht an einer Hochschule im Bundesgebiet immatrikuliert waren. Die Berechnung erfolgt im Zuge Ihrer Onlinebewerbung automatisch. Berechnungsgrundlage sind Ihre Angaben zum Abiturdatum und den bisher studierten Hochschulsemestern.
Beispiel: Abiturdatum ist der 25.06.2018 und die Bewerbung erfolgt am 03.07.2019 für das Wintersemester 2019/20. Seit dem Sommersemester 2019 sind Sie bereits an der Ruhr-Universität Bochum immatrikuliert. Dann werden Sie am Vergabeverfahren zum Wintersemester 2019/20 mit einem Wartesemester beteiligt. Bei Ranggleichheit in dieser Quote wird als zweites Kriterium die Abiturdurchschnittsnote, als drittes Kriterium der evtl. geleistete Dienst und als viertes Kriterium die zufällige Losnummer herangezogen.
Was sind deutsche Hochschulen?
Deutsche Hochschulen in diesem Sinne sind z. B. Universitäten, frühere Gesamthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Musikhochschulen, Kunsthochschulen, Sporthochschulen, Bundeswehrhochschulen, Kirchliche Hochschulen, Fachhochschulen einschl. der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung. Dazu gehören ebenfalls private Hochschulen die staatlich anerkannt sind (z. B. die FOM).