Für Deutsche, EU/EWR-Bewerber*innen und ihnen Gleichgestellte: Nach Abzug bestimmter Quoten wie für Härtefälle, Zweitstudium und Non-EU-Bewerber*innen werden
- 20 % der Studienplätze nach Abiturientenbestenquote
und
- 80 % der Studienplätze im hochschuleigenen Auswahlverfahren (AdH)
vergeben.