Studierendensekretariat

Umschreibung: Studiengang wechseln

Sie studieren an der RUB und wollen Ihr Studienfach oder den Studiengang wechseln? Wie genau die Umschreibung funktioniert, erfahren Sie hier.

Ein Wechsel ist nur zulässig im Rahmen der Studienberechtigung für zulassungsfreie Studienfächer (also bei zulassungsbeschränkten Fächern mit Zulassungsbescheid) und wird rechtlich erst gültig durch die Umschreibung im Studierendensekretariat. Den Online-Antrag auf Studiengangs- oder Studienfachwechsel müssen Sie während der Rückmeldefristen, spätestens aber bis zum 31. Mai für ein Sommersemester / bis zum 30. November für ein Wintersemester stellen.

Wichtig: Zur Umschreibung müssen Sie für das kommende Semester zurückgemeldet sein; das heißt, Ihr Sozialbeitrag muss überwiesen und eingegangen sein – rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit der beteiligten Banken von bis zu sechs Werktagen.

Neuanfang oder höheres Fachsemester?

Wenn Sie überlegen, Ihren Studiengang zu wechseln, kontaktieren Sie bitte die Studienfachberatung Ihres neuen Wunschstudiengangs.

Bringen Sie dabei eine Übersicht Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen an. Die Studienfachberatung oder das Prüfungsamt kann Ihnen dann mitteilen, ob und in welcher Form Ihre Leistungen im neuen Fach anerkannt werden und vermerkt dies in der Einstufungsbescheinigung, mit der das Studierendensekretariat sie umschreibt.

Vorlage Einstufungsbescheinigung (PDF)

Beachten Sie, dass sich die Bewerbung für höhere Fachsemester von der regulären Bewerbung im ersten Fachsemester unterscheidet.

Klären Sie vor dem Wechsel:

  • Ist das neue Fach zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt?
  • Werden bereits erbrachte Studienleistungen angerechnet? (siehe unten)
  • Kann ich durch eine Anerkennung meiner bisherigen Studienleistungen in ein höheres Fachsemester im neuen Fach wechseln?
  • Bei zulassungsbeschränkten Fächern: Gilt die Zulassungsbeschränkung auch beim Wechsel in ein höheres Fachsemester?

Das Verfahren der Umschreibung

Wechsel in einen zulassungsfreien Studiengang

Ihr Wunschstudiengang ist zulassungsfrei? Wenn Sie bereits zur Studierendenschaft der RUB gehören,

  1. Nutzen Sie die Onlineimmatrikulation.
  2. Nach der Onlineimmatrikulation erhalten Sie ein Kontrollblatt mit weiterführenden Informationen und einer Immatrikulationsnummer per E-Mail.
  3. Mit dieser Immatrikulationsnummer und dem Geburtsdatum können Sie sich in das neu geschaffene Infoportal Immatrikulation einloggen.
    Bis zum jeweiligen Fristende müssen hier die notwendigen Unterlagen hochgeladen und der Antrag auf Umschreibung anschließend freigegeben werden.

Informationen zu den jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Hinweistexten im Uploadbereich Ihres Infoportals Immatrikulation.

Sie benötigen zum Beispiel:

  • für den Wechsel in einen Masterstudiengang: schriftliche Bescheinigung über die verpflichtende Studienfachberatung der entsprechenden Fakultät
    Informieren Sie sich auf den Seiten zur Voraussetzungen für den Master und Bewerbung/ Zulassung für den Master
  • wenn Sie in Ihrem neuen Fach in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können: die schriftliche Einstufungsbescheinigung in das höhere Fachsemester

Spätestens zur Umschreibung muss Ihr Sozialbeitrag auf dem Konto der RUB eingegangen sein.
Mehr zu Rückmeldung und Sozialbeitrag

Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Fach im ersten Fachsemester

Wenn Sie in ein zulassungsbeschränktes Fach wechseln wollen, klären Sie bitte vorab, ob Sie sich bewerben müssen. Denn Zulassungsbeschränkungen gelten nicht zwangsweise für alle Fachsemester. Ist Ihr Wunschstudiengang zulassungsbeschränkt in dem Semester, in dem Sie sich einschreiben wollen, müssen Sie sich zunächst bewerben. Beachten Sie, dass sich die Bewerbung für höhere Fachsemester von der regulären Bewerbung im ersten Fachsemester unterscheidet.

Haben Sie einen Zulassungsbescheid von der Zulassungsstelle erhalten, nehmen Sie die Zulassung an. Sie finden den Link zur Umschreibung ebenfalls im Infoportal Zulassung, nutzen Sie unbedingt diesen Weg.

Nach der Onlineimmatrikulation erhalten Sie ein Kontrollblatt mit weiterführenden Informationen und einer Immatrikulationsnummer per E-Mail.

Mit dieser Immatrikulationsnummer und dem Geburtsdatum können Sie sich in das neu geschaffene Infoportal Immatrikulation einloggen.
Bis zum jeweiligen Fristende müssen hier die notwendigen Unterlagen hochgeladen und der Antrag auf Umschreibung anschließend freigegeben werden. Für zulassungsbeschränkte Fächer gelten ausschließlich die Fristen , die in Ihrem Zulassungsbescheid angegeben sind.

Informationen zu den jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Hinweistexten im Uploadbereich Ihres Infoportals Immatrikulation.

Sie benötigen zum Beispiel:

Spätestens zur Umschreibung muss Ihr Sozialbeitrag auf dem Konto der RUB eingegangen sein.
Mehr zu Rückmeldung und Sozialbeitrag

Wichtig für die Umschreibung in den Master of Education
  • Voraussetzung: Sie haben alle Prüfungen und Studienleistungen im Bachelor-Studiengang bis zum 30. September (bei Umschreibung zum Wintersemester bzw. bis zum 31. März (bei Umschreibung zum Sommersemester) erbracht und bestanden.
  • Fristen: Die Umschreibung in den Master of Education-Studiengang erfolgt spätestens zum 30. November ins Wintersemester bzw. spätestens zum 31. Mai ins Sommersemester eines Jahres. Spätere Umschreibungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Verzögerungen der Bewertung der Bachelor-Arbeit, ausgefallenen Prüfungen oder Ähnlichem. In diesen Fällen müssten Sie dies formlos beim Gemeinsamen Prüfungsausschuss (GPA) M.Ed. beantragen. Wenden Sie sich für weitere Informationen an die Beratung der PSE.
Studiengangswechsel und BAföG

Ein Wechsel des Studiengangs kann sich negativ auf die BAföG-Berechtigung auswirken.

Beratung nutzen

Alle Studierenden, die seit längerer Zeit an ihrem Studium zweifeln, empfehlen wir das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Zentralen Studienberatung für Studienzweifel und Studienausstieg.

Weitere Informationen

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