Neuanfang oder höheres Fachsemester?
Wenn Sie überlegen, Ihren Studiengang zu wechseln, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Studienfachberater ihres neuen Wunschstudiengangs.
Bringen Sie zu dem Termin eine Übersicht Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen mit. Der Studienfachberater oder das Prüfungsamt kann Ihnen dann mitteilen, ob und in welcher Form Ihre Leistungen im neuen Fach anerkannt werden und vermerkt dies in der Einstufungsbescheinigung. Diese legen Sie zur Unterschrift im Studierendensekretariat vor.
Vorlage Einstufungsbescheinigung (PDF)
Wechsel in einen zulassungsfreien Studiengang
Ihr Wunschstudiengang ist zulassungsfrei? Wenn Sie bereits zur Studierendenschaft der RUB gehören, beantragen Sie den Wechsel Ihres Studiengangs/fachs während der Rückmeldefristen, spätestens aber bis Ende Mai für ein Sommersemester und spätestens bis Ende November für ein Wintersemester.
Bringen Sie mit:
- für den Wechsel in einen Masterstudiengang: schriftliche Bescheinigung über die verpflichtende Studienfachberatung der entsprechenden Fakultät
Informieren Sie sich auf den Seiten zur Voraussetzungen für den Master und Bewerbung/ Zulassung für den Master
- wenn Sie in Ihrem neuen Fach in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können: die schriftliche Einstufungsbescheinigung in das höhere Fachsemester
Spätestens zur Umschreibung müssen Ihr Sozialbeitrag auf dem Konto der RUB eingegangen sein.
Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Fach im ersten Fachsemester
Wenn Sie in ein zulassungsbeschränktes Fach wechseln wollen, klären Sie bitte vorab, ob Sie sich bewerben müssen.
Denn Zulassungsbeschränkungen gelten nicht zwangsweise für alle Fachsemester.
Ist Ihr Wunschstudiengang zulassungsbeschränkt in dem Semester, in dem Sie sich einschreiben wollen, müssen Sie sich zunächst bewerben.
Beachten Sie, dass sich die Bewerbung für höhere Fachsemester unterscheidet von der regulären Bewerbung im ersten Fachsemester.
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