Studierendensekretariat

Umschreibung: Studiengang wechseln

Sie studieren an der RUB und wollen Ihr Studienfach oder den Studiengang wechseln? Wie genau die Umschreibung funktioniert, erfahren Sie hier.

Ein Wechsel ist nur zulässig im Rahmen der Studienberechtigung für zulassungsfreie Studienfächer (also bei zulassungsbeschränkten Fächern mit Zulassungsbescheid) und wird rechtlich erst gültig durch die Umschreibung im Studierendensekretariat. Den Online-Antrag auf Studiengangs- oder Studienfachwechsel müssen Sie während der Rückmeldefristen, spätestens aber bis zum 31. Mai für ein Sommersemester / bis zum 30. November für ein Wintersemester stellen.

Wichtig: Zur Umschreibung müssen Sie für das kommende Semester zurückgemeldet sein; das heißt, Ihr Sozialbeitrag muss überwiesen und eingegangen sein – rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit der beteiligten Banken von bis zu sechs Werktagen.

Neuanfang oder höheres Fachsemester?

Wenn Sie überlegen, Ihren Studiengang zu wechseln, kontaktieren Sie bitte die Studienfachberatung Ihres neuen Wunschstudiengangs.

Bringen Sie dabei eine Übersicht Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen an. Die Studienfachberatung oder das Prüfungsamt kann Ihnen dann mitteilen, ob und in welcher Form Ihre Leistungen im neuen Fach anerkannt werden und vermerkt dies in der Einstufungsbescheinigung, mit der das Studierendensekretariat sie umschreibt.

Vorlage Einstufungsbescheinigung (PDF)

Beachten Sie, dass sich die Bewerbung für höhere Fachsemester von der regulären Bewerbung im ersten Fachsemester unterscheidet.

Klären Sie vor dem Wechsel:

  • Ist das neue Fach zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt?
  • Werden bereits erbrachte Studienleistungen angerechnet? (siehe unten)
  • Kann ich durch eine Anerkennung meiner bisherigen Studienleistungen in ein höheres Fachsemester im neuen Fach wechseln?
  • Bei zulassungsbeschränkten Fächern: Gilt die Zulassungsbeschränkung auch beim Wechsel in ein höheres Fachsemester?

Das Verfahren der Umschreibung

Um sich umschreiben zu lassen, müssen Sie frist- und formgerecht einen Antrag auf Umschreibung im entsprechenden Bewerbungs- und Einschreibungsportal stellen und anschließend Ihre Unterlagen hochladen.

Die Ein-/Umschreibung an der RUB erfolgt digital.

Da aktuell aus technischen Gründen noch ein paralleler Betrieb verschiedener Systeme erfolgt, gibt es für unterschiedliche Personengruppen unterschiedliche Wege. Lesen Sie sich deshalb die nachfolgend von uns bereit gestellten Informationen bitte besonders aufmerksam durch, damit Sie Ihren Antrag korrekt im richtigen Portal stellen können. Um korrekt geleitet zu werden, wählen Sie bitte aus, wofür Sie sich umschreiben möchten:

Wechsel in einen zulassungsfreien Studiengang
  • Umschreibungen in das 1. Fachsemester eines zulassungsfreien Bachelor- oder Magister-Studienganges erfolgen über das RUB-Bewerbungsportal. Dort müssen Sie sich registrieren und werden dann komfortabel durch die weiteren Schritte geleitet.
    Den Link zum Portal finden Sie hier: RUB-Bewerbungsportal
  • Umschreibungen in das 1. Fachsemester eines zulassungsfreien Master-Studienganges erfolgen über das RUB-Bewerbungsportal. Dort müssen Sie sich registrieren und werden dann komfortabel durch die weiteren Schritte geleitet.
    Den Link zum Portal finden Sie hier: RUB-Bewerbungsportal
  • Umschreibungen in ein höheres zulassungsfreies Fachsemester eines Bachelor-/Staatsexamen/Magister- oder Master-Studienganges erfolgen über die Online-Immatrikulation des Portals IMMATRIX. Dort müssen Sie sich registrieren und werden dann komfortabel durch die weiteren Schritte geleitet.
    Den Link zum Portal finden Sie hier: IMMATRIX-Online-Immatrikulation

Informationen zu den jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Hinweistexten im Uploadbereich RUB-Bewerbungsportal.

Sie benötigen zum Beispiel:

  • für den Wechsel in einen Masterstudiengang: schriftliche Bescheinigung über die verpflichtende Studienfachberatung der entsprechenden Fakultät
    Informieren Sie sich auf den Seiten zur Voraussetzungen für den Master und Bewerbung/ Zulassung für den Master
  • wenn Sie in Ihrem neuen Fach in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können: die schriftliche Einstufungsbescheinigung in das höhere Fachsemester

Spätestens zur Umschreibung muss Ihr Sozialbeitrag auf dem Konto der RUB eingegangen sein.
Mehr zu Rückmeldung und Sozialbeitrag

Wechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang

Wenn Sie in ein zulassungsbeschränktes Fach oder in einen zulassungsbeschränkten Studiengang wechseln wollen, klären Sie bitte vorab, ob Sie sich bewerben müssen. Denn Zulassungsbeschränkungen gelten nicht zwangsweise für alle Fachsemester. Ist Ihr Wunschstudiengang zulassungsbeschränkt in dem Semester, in dem Sie sich einschreiben wollen, müssen Sie sich zunächst bewerben. Beachten Sie, dass sich die Bewerbung für höhere Fachsemester von der regulären Bewerbung im ersten Fachsemester unterscheidet.

  • Umschreibung in ein zulassungsbeschränktes 1. Fachsemester eines Bachelor-, Master- oder Staatsexamens-Studienganges: Die Einschreibung erfolgt über Ihren Bewerbungsaccount im RUB-Bewerbungsportal
  • Umschreibung in ein zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester eines Bachelor-, Master- oder Staatsexamens-Studienganges: Die Einschreibung erfolgt über den personalisierten Link "Zur Ein- bzw. Umschreibung" im Infoportal Zulassung

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie gegebenenfalls ein Zulassungsangebot. Beachten Sie unbedingt die darin angegebene Frist, in der Sie alle geforderten Daten eingegeben und alle erforderlichen Unterlagen für die Umschreibung hochgeladen haben müssen. Welche Unterlagen genau für die Umschreibung benötigt werden, ist fachabhängig.

Sie benötigen zum Beispiel:

Spätestens zur Umschreibung muss Ihr Sozialbeitrag auf dem Konto der RUB eingegangen sein.
Mehr zu Rückmeldung und Sozialbeitrag

Umschreibung in die Promotion

Eine Umschreibung in die Promotion ist an der RUB ganzjährig möglich und nicht an die Umschreibungsfristen der anderen Studiengänge gebunden.

Weitere Informationen und eine detaillierte Erklärung des Prozesses finden Sie hier.

Wichtige allgemeine Hinweise

  • Sobald Sie einen Bewerbungsaccount besitzen, können Sie sich jederzeit einloggen und gegebenenfalls Dokumente einreichen/nachreichen oder korrigieren. Eine Nachreichung von Unterlagen ist nur bis zum Fristende möglich.
  • Seien Sie sorgfältig sowohl bei Ihren Angaben als auch beim Lesen der Eingabefelder, denn bei falschen oder nicht korrekt getätigten Angaben können wir Ihnen eine Umschreibung nicht garantieren.
  • Erst wenn Sie Ihre Unterlagen vollständig hochgeladen und den Antrag abgegeben/ freigegeben haben, können wir diesen prüfen und die Umschreibung vornehmen.
  • Die Bearbeitung Ihres Antrages kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Beobachten Sie im jeweiligen Portal aufmerksam den Stand der Bearbeitung: Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie über das jeweilige Portal und via E-Mail informiert. Sie können sich mit Ihren Zugangsdaten jederzeit im System anmelden. Wir bitten von Nachfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes abzusehen.
Wichtig für die Umschreibung in den Master of Education
  • Voraussetzung: Sie haben alle Prüfungen und Studienleistungen im Bachelor-Studiengang bis zum 30. September (bei Umschreibung zum Wintersemester bzw. bis zum 31. März (bei Umschreibung zum Sommersemester) erbracht und bestanden.
  • Fristen: Die Umschreibung in den Master of Education-Studiengang erfolgt spätestens zum 30. November ins Wintersemester bzw. spätestens zum 31. Mai ins Sommersemester eines Jahres. Spätere Umschreibungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Verzögerungen der Bewertung der Bachelor-Arbeit, ausgefallenen Prüfungen oder Ähnlichem. In diesen Fällen müssten Sie dies formlos beim Gemeinsamen Prüfungsausschuss (GPA) M.Ed. beantragen. Wenden Sie sich für weitere Informationen an die Beratung der PSE.
Studiengangswechsel und BAföG

Ein Wechsel des Studiengangs kann sich negativ auf die BAföG-Berechtigung auswirken.

Beratung nutzen

Alle Studierenden, die seit längerer Zeit an ihrem Studium zweifeln, empfehlen wir das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Zentralen Studienberatung für Studienzweifel und Studienausstieg.

Weitere Informationen

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