Studentinnen, die selbst über eine gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
- Voraussetzungen
Bei Beginn der Mutterschutzfrist besteht ein Arbeitsverhältnis (beziehungsweise es wurde unter Beachtung der besonderen Kündigungsschutzregeln zulässig gekündigt) und es besteht eine eigenständige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bei Antragstellung und im Mutterschutz. - Höhe
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes basiert auf dem Nettolohn der letzten drei Kalendermonate. Der Höchstbetrag liegt bei 13 Euro pro Kalendertag. Wurde mehr verdient, kann gegebenenfalls die Differenz vom Arbeitgeber aufgestockt werden (solange das Arbeitsverhältnis besteht). - Antrag
Der Antrag ist frühestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin an die Krankenkasse zu stellen.