Unterstützungsangebote für hilfebedürftige schwangere Frauen
Bundesstiftung Mutter und Kind
Ziel der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ ist unbürokratische Hilfe für schwangere Frauen in Notlagen. Die Stiftung bietet Hilfe von der Erstausstattung und der Weiterführung des Haushalts über Wohnung und Einrichtung bis zur Betreuung des Kindes. Anträge auf Unterstützung können während der Schwangerschaft bei staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt werden. Ein möglichst frühzeitiger Antrag ist ratsam.
Mehr Infos unter www.bundesstiftung-mutter-kind.de
Bei Schwangerschaft und Geburt – einmalige Leistung nach dem SGB II
Schwangere können eine Unterstützung für Umstandskleidung, Klinik- und Stillbedarf und die Babyerstausstattung beantragen. Der einmalige Bedarf für die Erstausstattung kann auch von Schwangeren in Ausbildung und Studium beantragt werden, die ansonsten in der Regel von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind. (Geregelt ist dies im § 24 Abs. 3 SGB II.)
Grundvoraussetzungen der Gewährung von Sozialgeld sind die Hilfebedürftigkeit und die Erfüllung der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen, etwa, dass das Einkommen unter oder nur geringfügig über dem ALG II (Regelleistung plus Warmmiete) liegt. Die Antragstellung erfolgt bei dem für den Wohnort zuständigen Jobcenter.
Mehrbedarf bei Schwangerschaft – Leistung nach dem SGB II
Hilfebedürftigen Studentinnen wird ab der 13. Schwangerschaftswoche der Mehrbedarf bei Schwangerschaft gezahlt. Mit diesem Mehrbedarf sollen zusätzliche schwangerschaftsbedingte Aufwendungen erfasst werden. (Geregelt ist dies im § 21 Abs. 2 SGB II).
Grundvoraussetzungen der Gewährung von Sozialgeld sind die Hilfebedürftigkeit und die Erfüllung der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen. Der Mehrbedarf entspricht 17 % der jeweiligen Regelleistung. Die Antragstellung erfolgt bei dem für den Wohnort zuständigen Jobcenter.
- Bedarfsgruppe Alleinstehende: 75,82 Euro monatlich
- Bedarfsgruppe Paare/Bedarfsgemeinschaften: 68,17 Euro monatlich
- Bedarfsgruppe 18 bis unter 25-jährige im Haushalt der Eltern: 60,69 Euro monatlich
Stand: Januar 2021