Alle physischen Formen des Studierendenausweises verlieren nach dem Sommersemester 2026 ihre Gültigkeit.
Die Ausweise werden nicht zurückgefordert. Selbstverständlich übernimmt das Studierendensekretariat auf Wunsch die sach- und datenschutzgerechte Vernichtung von Altausweisen. Diese können am Servicepoint in der UV (https://einrichtungen.ruhr-uni-bochum.de/de/servicepoint-uv) oder in den Sprechstunden des Studierendensekretariates abgegeben werden.