Die Ruhr-Universität Bochum berücksichtigt für die Zulassung zum Bachelor Psychologie ab dem WS 24/25 das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs. Weitere Informationen finden Sie hier.
Über das DoSV werden an der RUB alle zulassungsbeschränkten Studiengänge mit Abschluss Bachelor (ein Fach) und Staatsexamen vergeben. Bewerber*innen registrieren sich zunächst bei hochschulstart.de, bevor sie sich an der Hochschule bewerben.
Über hochschulstart.de koordinieren Sie Ihre Bewerbungen für DoSV-Fächer an verschiedenen Hochschulen.
Die Onlinebewerbung ist nur in begrenzten Zeiträumen möglich:
Die Ruhr-Universität Bochum berücksichtigt für die Zulassung zum Bachelor Psychologie ab dem WS 24/25 das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nach einer erfolgreichen Registrierung erhalten Sie von Hochschulstart Ihre Zugangsdaten, bestehend aus einer Bewerber-ID (BID) und einer Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN). Um erfolgreich am Zulassungsverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie diese bei der Onlinebewerbung an der Ruhr-Universität eingeben.
Für Ihre Bewerbung zum Studiengang Medizin (Staatsexamen) beachten Sie bitte ebenfalls die Informationen auf der folgenden Internetseite:
In der Onlinebewerbung der Ruhr-Universität Bochum haben Sie neben den DoSV-Fächern die Möglichkeit, sich für weitere Fächer zu bewerben und in einer einzigen Onlinebewerbung bis zu 12 Studiengänge anzugeben. Nur die letzte eingegangene Bewerbung ist gültig.
Halten Sie bereit:
In der Onlinebewerbung sind immer nur die Fächer aufgeführt, die auch zum jeweils kommenden Semester beginnen.
Auch zulassungsfreie Fächer (ohne NC) erscheinen nicht in der Onlinebewerbung, sondern werden erst bei der Online- oder der persönlichen Einschreibung mit angegeben. In diesen Fächern ist ein Studienplatz garantiert.
Bitte beantworten Sie alle Fragen sorgfältig und wahrheitsgemäß. Sollten Sie Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an unsere Bewerberhotline.
Bewerbungshotline
Beratung auf Deutsch und Englisch
Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Freitag 9 bis 14 Uhr
Tel.: +49 234 3226644
Mail: admission@uv.rub.de
Nach abgeschlossener Onlinebewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Kontrollblatt und Bewerbungsnummer.
Auf dem Kontrollblatt können Sie Ihre Angaben überprüfen. Eine nachträgliche Korrektur Ihrer Angaben ist leider nicht mehr möglich. Bei falschen Angaben bewerben Sie sich bitte erneut. Nur Ihre zuletzt eingegangene Bewerbung ist gültig.
Im Infoportal Zulassung sollten Sie sich regelmäßig über den Stand Ihrer Bewerbung informieren. Dort können Sie ebenfalls feststellen, ob Ihre Bewerbung vollständig ist oder wir gegebenenfalls noch Unterlagen von Ihnen benötigen. Wenn Sie im Kontrollblatt nicht dazu aufgefordert werden, schicken Sie bitte keine Unterlagen oder Zeugniskopien.
Alle Ihre über das DoSV koordinierten Anträge verfolgen Sie im Bewerbungsportal von hochschulstart.de, hier sehen Sie Ihre Zulassungsangebote und priorisieren Ihre Studienwünsche. Ein Studienwunsch ist dabei immer die Kombination aus Studiengang und Hochschulort.
Die Priorisierung Ihrer Bewerbungen ist wichtig, da sie sich auf das Zulassungsverfahren auswirkt. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Schritt und auf hochschulstart.de
Informieren Sie sich bei hochschulstart.de ausführlich zu dem Verfahren sowie seinen Phasen und Fristen.
Ihre Möglichkeiten in Kürze
Beachten Sie unbedingt die "Vier Regeln des DoSV" (PDF)
Haben Sie bei hochschulstart.de (aktiv oder automatisch) das Zulassungsangebot für einen Studiengang der RUB angenommen, finden Sie im Infoportal Zulassung Ihren jeweiligen Zulassungsbescheid. Der Zulassungsbescheid enthält Ihre persönliche Frist zur Immatrikulation und die Informationen zu den dabei erforderlichen Unterlagen.
Checken Sie das Infoportal Zulassung unbedingt auch, wenn Sie von hochschulstart.de einen Ablehnungsbescheid erhalten haben: Möglicherweise erhalten Sie eine Zulassung für einen Restplatz. In diesem Fall müssen Sie die Zulassung innerhalb einer Frist annehmen.
Bitte nutzen Sie die Onlineimmatrikulation über das Infoportal Zulassung. In Ihrem Zulassungsbescheid finden Sie Ihre Frist zur Einschreibung (Immatrikulationsfrist), die Sie zwingend einhalten müssen. Falls Sie die Frist zur Einschreibung versäumen, verlieren Sie den Anspruch auf den Studienplatz.
Losverfahren – die 2. Chance auf einen Studienplatz
Sollten nach den Vergabeverfahren Studienplätze frei bleiben, werden diese verlost. Um am Losverfahren teilzunehmen, müssen sich Studieninteressierte (erneut) bewerben.
Alternativen bereithalten
Sie haben keine Zulassung für Ihren Wunschstudiengang erhalten oder rechnen sich schon im Zulassungsverfahren keine hohen Chancen aus? Setzen Sie sich frühzeitig mit den Möglichkeiten auseinander, die sich Ihnen bieten.