Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Bewerbung für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge (2-Fächer)

Für alle zulassungsbeschränkten 2-Fächer-Bachelor-Studiengänge führen Sie bitte die Onlinebewerbung der Ruhr-Universität Bochum durch.

In folgenden Zeiträumen ist die Onlinebewerbung aktiv:

  • Zum Wintersemester:
    Von Anfang Juni bis zum 15. Juli
  • Zum Sommersemester:
    Von Anfang Dezember bis zum 15. Januar

Bitte informieren Sie sich über alle Zugangsvoraussetzungen für Ihr gewähltes Studium.

Bewerbungsverfahren Bachelor bei der RUB

Online bewerben

In der Onlinebewerbung der Ruhr-Universität Bochum haben Sie neben den DoSV-Fächern die Möglichkeit, sich für weitere Fächer zu bewerben und in einer einzigen Onlinebewerbung bis zu 12 Studiengänge anzugeben. Nur die letzte eingegangene Bewerbung ist gültig.

Daten und Unterlagen für die Onlinebewerbung

Halten Sie bereit:

  • Datum und Durchschnittsnote des Abiturs
  • Anzahl der Semester, in denen Sie an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben waren, falls Sie bereits studiert haben. Hierzu zählen auch Semester, in denen Sie immatrikuliert waren, aber keine Vorlesungen/Veranstaltungen besucht haben.
  • Daten über abgeleistete Dienste (etwa Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst, Zivildienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr)
  • Eine Mailadresse, die Sie regelmäßig abrufen und bei der während des gesamten Bewerbungs- und Vergabeverfahrens ausreichendes Speichervolumen sichergestellt ist, da die Kommunikation während des Verfahrens ausschließlich per Mail und über das Infoportal Zulassung erfolgen wird. Bitte prüfen Sie auch regelmäßig Ihren Spam-Ordner.

In der Onlinebewerbung sind immer nur die Fächer aufgeführt, die auch zum jeweils kommenden Semester beginnen.

Auch zulassungsfreie Fächer (ohne NC) erscheinen nicht in der Onlinebewerbung, sondern werden erst bei der Einschreibung (Onlineimmatrikulation) mit angegeben. In diesen Fächern ist ein Studienplatz garantiert.

Bitte beantworten Sie alle Fragen sorgfältig und wahrheitsgemäß.

Sollten Sie Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an unsere Bewerberhotline.

Onlinebewerbung starten

Kontrolle nach der Onlinebewerbung

Nach abgeschlossener Onlinebewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Kontrollblatt und Bewerbungsnummer.

Auf dem Kontrollblatt können Sie Ihre Angaben überprüfen und finden neben der Bewerbungsnummer alle Informationen zu gegebenenfalls einzureichenden Unterlagen.
Eine nachträgliche Korrektur Ihrer Angaben ist leider nicht mehr möglich. Bei falschen Angaben bewerben Sie sich bitte erneut. Nur Ihre zuletzt eingegangene Bewerbung ist gültig.

Infoportal Zulassung

Im Infoportal Zulassung informieren Sie sich regelmäßig über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung. Dort können Sie ebenfalls feststellen, ob Ihre Bewerbung vollständig ist oder wir gegebenenfalls noch Unterlagen von Ihnen benötigen. Wenn Sie im Kontrollblatt nicht dazu aufgefordert werden, schicken Sie bitte keine Unterlagen oder Zeugniskopien.

Zum Infoportal Zulassung

Zulassungsverfahren durchlaufen

Direkt nach Bewerbungsschluss startet das Zulassungs- und Vergabeverfahren. Bitte prüfen Sie ab Ende Januar/Ende Juli täglich Ihren aktuellen Stand der Bewerbung(en) im Infoportal Zulassung. Im Falle einer Zulassung können Sie Ihren Zulassungsbescheid im Infoportal Zulassung einsehen und herunterladen (in Form einer PDF-Datei).

Achtung Annahmefrist

Falls Sie eine Zulassung erhalten und das Studium beginnen möchten, sollten Sie den Studienplatz im Infoportal Zulassung fristgerecht annehmen und Ihre Auswahl dort speichern. Die Frist zur Annahme finden Sie im Zulassungsbescheid.

Ihre Möglichkeiten in Kürze

Noch keine Zulassung erhalten?

Falls Sie (noch) keine Zulassung erhalten haben, können Sie im Infoportal Zulassung sehen, auf welchem Platz Sie auf der Warteliste stehen.

Da Bewerber*innen Angebote ablehnen oder nicht mehr am Vergabeverfahren teilnehmen, werden laufend Studienplätze frei, die wir in einem dynamischen Nachrückverfahren den nächsten Bewerbern der Ranglisten anbieten.

Studienplatz annehmen

Die Annahme eines Studienplatzes ist nicht verbindlich, im Vergabeverfahren der RUB bleiben Sie weiterhin im Nachrückverfahren für die Studienwünsche, in denen Sie noch keine Zulassung bekommen haben und können ihre Entscheidung jederzeit neu überdenken.

Eine Entscheidung müssen Sie treffen, wenn Sie mehrere Zulassungen parallel erhalten: Im 2-Fächer-Studiengang können Sie maximal zwei Fächer gleichzeitig annehmen. Erhalten Sie danach weitere Zulassungen für Fächer mit dem Abschluss Bachelor Zwei-Fächer, können Sie Ihre bis dahin getroffene Entscheidung neu überdenken und gegebenenfalls ein oder beide Fächer zugunsten der dann aktuell zugelassenen Fächer wechseln. Ihre noch offenen Anträge nehmen weiterhin an möglichen Nachrückverfahren teil.

Studienplatz ablehnen

Erklären Sie im Infoportal, dass Sie auf den angebotenen Studienplatz verzichten wollen, ist diese Nichtannahme verbindlich. Sie können Ihre Entscheidung nicht mehr zurücknehmen und der Studienplatz wird anderen Bewerber*innen angeboten. Dies passiert auch,wenn Sie nichts tun und die Annahmefrist verstreichen lassen beziehungsweise die Annahmefrist verpassen.

Zum Infoportal Zulassung

Unbedingt beachten: Unterschiede RUB- und DoSV-Verfahren

Sie haben sich auch für Fächer beworben, welche hochschulstart.de im Dialogorientieren Serviceverfahren (DoSV) vergibt?

Beachten Sie die unterschiedlichen Annahmeregeln: Nehmen Sie im DoSV einen Studienplatz an, verfallen unwiderruflich sämtliche andere Bewerbungen, die Sie über hochschulstart.de koordinieren.

Mit Zulassung: An der RUB einschreiben

Sie haben eine Zulassung erhalten und den Studiengang fristgerecht angenommen?

Weiter geht es mit der Einschreibung, die derzeit komplett online abläuft.

Wichtig: Nutzen Sie die Online-Immatrikulation aus dem Infoportal Zulassung heraus.

Keine Zulassung erhalten? Koordiniertes Nachrücken und Losverfahren der RUB als 2. Chance

Koordiniertes Nachrücken (KNR) im DoSV

Sollten Sie sich für Studiengänge, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) von Hochschulstart koordiniert werden, beworben und keine Zulassung erhalten haben, können Sie sich für ein mögliches Koordiniertes Nachrücken über Hochschulstart anmelden (Anmeldung pro Studiengang notwendig).

Falls Sie sich für das entsprechende Semester noch nicht für einen Studiengang im DoSV beworben haben, können Sie eine Neubewerbung stellen.

Ein Koordiniertes Nachrücken über Hochschulstart kann nur stattfinden, wenn nach Abschluss der Koordinierungsphase Studienplätze frei geblieben sind.

Losverfahren – die 2. Chance auf einen Studienplatz

Sollten nach den Vergabeverfahren Studienplätze frei bleiben, werden diese verlost. Um am Losverfahren teilzunehmen, müssen sich Studieninteressierte (erneut) bewerben.

Alternativen bereithalten

Sie haben keine Zulassung für Ihren Wunschstudiengang erhalten oder rechnen sich schon im Zulassungsverfahren keine hohen Chancen aus? Setzen Sie sich frühzeitig mit den Möglichkeiten auseinander, die sich Ihnen bieten.

Der Weg an die RUB: Bachelor / Staatsexamen / Medizin
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