Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Bewerbung und Zulassung zum Master

Sie möchten Ihr Master-Studium an der Ruhr-Universität Bochum aufnehmen? Wenn Sie bereits ein grundständiges Studium abgeschlossen haben oder planen, dieses zeitnah abzuschließen, können Sie sich für zulassungsbeschränkte Studiengänge oder Studiengänge im Serviceverfahren einfach und papierlos bei uns online bewerben.

Die Onlinebewerbung ist nur in begrenzten Zeiträumen möglich:

  • Zum Wintersemester: Von Anfang Juni bis zum 15. Juli

  • Zum Sommersemester: Von Anfang Dezember bis zum 15. Januar

In einigen Serviceverfahren können die entsprechenden Fristen länger sein. Die konkreten Bewerbungs- und Nachreichfristen können Sie der hier entnehmen.

Sie haben ein Studium im Ausland abgeschlossen und keine deutsche Staatsbürgerschaft?

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten für internationale Studienbewerber*innen.

Internationale Bewerbung

Serviceverfahren

Einige zulassungsfreie Studiengänge nehmen am sogenannten Serviceverfahren teil. Für diese Fächer ist eine Bewerbung über die Onlinebewerbung der Zulassungsstelle nötig. Ein Zulassungsverfahren mit der Bildung einer Rangliste wird nicht durchgeführt.

Welche Studiengänge am Serviceverfahren teilnehmen, erfahren Sie über das Studienportal sowie in dieser Übersicht. Die Prüfung der formalen und inhaltlichen Voraussetzungen erfolgt automatisch nach dem vollständigen Upload der Bewerbungsunterlagen. Sie müssen sich zunächst nicht an die jeweilige Studienfachberatung wenden.

Zulassungsfreie Fächer

Möchten Sie sich für zulassungsfreie Fächer ein- oder umschreiben, wenden Sie sich bitte direkt an die Studienfachberatungen des jeweiligen Studienganges. Im Studienportal finden Sie entsprechende Kontakte und allgemeine Informationen zu allen Studiengängen.

Studienportal

Zulassungsbeschränkte Fächer

Welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind, erfahren Sie über das Studienportal sowie in dieser Übersicht.

Die Ruhr-Universität Bochum hat das Vergabeverfahren für die zulassungsbeschränkten Master-Studiengänge in einer Satzung geregelt. Die Ergebnisse der vergangenen Zulassungsverfahren (NC-Werte) haben wir für sie zusammengefasst.

Voraussetzungen für den Master

Informationen zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für ein Masterstudium finden Sie hier.

Das Bewerbungsverfahren

Bewerbung online

Die Onlinebewerbung zum Wintersemester wird Anfang Juni freigeschaltet und ist bis zum 15. Juli möglich. Zum Sommersemester können Sie sich ab Anfang Dezember bis zum 15. Januar online bewerben.

Sie können sich in einer Onlinebewerbung für bis zu 12 Master-Studiengänge bewerben. Nur die letzte eingegangene Bewerbung ist gültig.

Bitte beantworten Sie alle Fragen sorgfältig und wahrheitsgemäß.

Sollten Sie Fragen (etwa zu Härtefallanträgen, zum Zweitstudium) oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an unsere Bewerbungshotline.

Onlinebewerbung starten

Nach der Onlinebewerbung – Ihr Kontrollblatt

Nach einer abgeschlossenen Onlinebewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und das Kontrollblatt per E-Mail.

Auf dem Kontrollblatt finden Sie Ihre Bewerbungsnummer, alle Informationen zu den hochzuladenden Unterlagen im Infoportal Zulassung (nächster Schritt), Informationen

Hochladen der Unterlagen

Zum Upload Ihrer Bewerbungsunterlagen im Infoportal Zulassung loggen Sie sich mit Ihrer Bewerbungsnummer und Ihrem Geburtsdatum ein.

Der Upload aller Unterlagen muss bis zum Ende der Nachweisfrist erfolgt sein.

Die fachspezifische Nachweisfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Kontrollblatt oder dem Infoportal Zulassung. Eine Übersicht aller Nachreichfristen der Master im Serviceverfahren sowie der zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge finden Sie hier.

Abhängig vom Studiengang und den von Ihnen gemachten Angaben finden Sie im Infoportal Zulassung Uploadfelder für die benötigten Unterlagen.

Erst wenn Sie alle Uploads vervollständigt haben oder auf optionale Uploads verzichtet wurde, kann Ihre Bewerbung weiterbearbeitet werden. Ihr Status im Infoportal Zulassung lautet dann „Antrag in Bearbeitung“.

Jeder Upload kann nur einmal erfolgen. Das hochgeladene Dokument ist nach dem Upload für Sie nicht mehr einsehbar. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass das Dokument gut lesbar ist und nicht auf dem Kopf steht.

Der Upload muss im PDF-Format erfolgen und darf maximal 5 MB groß sein.

Zum Infoportal Zulassung

Sollten Sie Fragen zu den benötigten Dokumenten oder dem Upload haben, wenden Sie sich bitte an unsere Bewerbungshotline.

Prüfungs– und Zulassungsverfahren

Prüfung der Fakultäten

Sobald Sie Ihre Bewerbung vervollständigt haben und sich Ihr Status im Infoportal Zulassung in „Antrag in Bearbeitung“ geändert hat, werden Ihre Unterlagen zur Fakultät weitergeleitet.

Dort wird geprüft, ob Ihr Studium für das angestrebte Masterstudium anerkannt wird. Dabei geht es um inhaltliche und fachspezifische Voraussetzungen. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Studienfachberatung des Studienganges. Alle Kontakte finden Sie im Studienportal.

Die Prüfung bei der Fakultät kann einige Zeit dauern. Bitte haben Sie Geduld und verzichten Sie in dieser Zeit auf Rückfragen. Sobald uns ein Ergebnis vorliegt, werden Sie im Infoportal Zulassung informiert.

Zulassungsverfahren

Erfüllen Sie die inhaltlichen, fachspezifischen und formalen Voraussetzungen, nehmen Sie automatisch am Zulassungsverfahren teil. In diesem Fall wird Ihnen entweder direkt ein Zulassungsbescheid im Infoportal Zulassung erteilt oder Sie bekommen den Status „Noch keine Zulassung“ und Ihren Platz auf der Warteliste angezeigt.

Zulassung annehmen

Haben Sie über das Infoportal Zulassung einen Zulassungsbescheid erhalten und möchten das Studium an der Ruhr-Universität aufnehmen bzw. fortsetzen, müssen Sie den Studienplatz fristgerecht im Infoportal Zulassung annehmen. Die Frist zur Annahme finden Sie im Zulassungsbescheid.

Auch wenn Sie die Zulassung für einen Studiengang annehmen, bleiben Sie weiterhin im Zulassungsverfahren für die Studiengänge, für die Sie noch keine Zulassung erhalten haben. Sie entscheiden mit der Annahme also nur zwischen den Studiengängen, für die Sie gleichzeitig eine Zulassung haben. Das Studium von zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nicht möglich.

Zulassung ablehnen

Wollen Sie einen Studienplatz nicht in Anspruch nehmen, verzichten Sie bitte im Infoportal Zulassung. So kann ihr Platz schnellstmöglich weitervergeben werden. Verzichten Sie auf einen Studienplatz, ist dies verbindlich.

Ablehnungsbescheide und Ende des Zulassungsverfahrens

Sind alle Studienplätze vergeben und Sie haben keine Zulassung erhalten, bekommen Sie einen Ablehnungsbescheid.

Das Zulassungsverfahren kann theoretisch bis Ende Oktober (für ein Wintersemester) oder Ende April (für ein Sommersemester) laufen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Chancen auf eine Zulassung nicht einschätzen können. Als grobe Orientierung können aber die Verfahrensergebnisse aus vorherigen Semestern dienen.

Einschreibung / Umschreibung

Die Ein- oder Umschreibung ist nur innerhalb der Frist möglich, die in Ihrem Zulassungsbescheid steht.

Studierende der RUB, die sich nach der Zulassung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang oder in einen Studiengang im Serviceverfahren umschreiben möchten, beachten bitte den letzten Absatz ihres Zulassungsbescheides.

Die Unterlagen, die Sie bei der Onlineimmatrikulation zwingend hochladen müssen, finden Sie als PDF-Auflistung "Immatrikulation - Einschreibung" des Studierendensekretariats.

Zum Studierendensekretariat

Nach der Zulassung müssen Sie für fast jeden Studiengang mit der Studienfachberatung ein obligatorisches Beratungsgespräch führen. Bitte beachten Sie dazu die Informationen in Ihrem Zulassungsbescheid. Den Nachweis über das Gespräch müssen Sie bei der Onlineimmatrikulation hochladen oder er wird von der Fakultät digital bestätigt.

Die Onlineimmatrikulation starten Sie nach der Annahme Ihres Studienplatzes über das Infoportal Zulassung.

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