Exmatrikulation per Post oder E-Mail
Bitte senden Sie
- den ausgefüllten Exmatrikulationsantrag
- bei postalischer Exmatrikulation für die Rücksendung der Exmatrikulationsbescheinigung: einen ausreichend frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag
an:
stud-sekretariat@ruhr-uni-bochum.de oder
Ruhr-Universität Bochum
Studierendensekretariat
D – 44780 Bochum
Rückerstattung des Sozialbeitrags und Exmatrikulation kurz nach der Einschreibung
Ist der Sozialbeitrag bereits überwiesen, kann das Studierendensekretariat diesen nur vor Semesterbeginn komplett zurückerstatten, wenn Sie keine Prüfungsleistung im neuen Semester abgelegt haben.
Nach Semesterbeginn und noch vor Vorlesungsbeginn kann Ihnen das Studierendensekretariat den Sozialbeitrag anteilig zurückerstatten.
Unter andern Umständen und nach Vorlesungsbeginn können Sie die Rückerstattung beim AStA beantragen. Ticketrückerstattungen können nach Semesterbeginn nur vom AStA erfolgen.
Auch wenn Sie noch spät einen Studienplatz an einer anderen Hochschule angeboten bekommen und annehmen wollen, können Sie im Studierendensekretariat Ihre Einschreibung stornieren lassen.
Sie bekommen in dem Fall den Sozialbeitrag erstattet, wenn sie den Zulassungsbescheid oder Studienbescheinigung der anderen Hochschule vorlegen oder glaubhaft versichern, dass Sie erst jetzt eine Zulassung für einen Studienplatz an einer anderen Uni erhalten haben.
In diesem Fall geben Sie sie die RUB-Card und – falls möglich – auch alle Unterlagen, die Sie bei der Einschreibung bekommen haben, im Studierendensekretariat zurück.