Die Exmatrikulation ist eine notwendige Formalität, nicht nur nach dem erfolgreichen Studienabschluss, sondern auch bei einem Ortswechsel zu einer anderen Hochschule, bei einem Studienausstieg oder einer längeren Studienunterbrechung.
Wenn Sie sich nach einem Studienabschluss exmatrikulieren möchten, müssen Sie an der Ruhr-Uni bis zur letzten Prüfungsleistung eingeschrieben bleiben. Dies gilt auch für die Bachelor- oder Masterarbeit.
Vor der Exmatrikulation
Bitte geben Sie vor der Exmatrikulation alle Bücher zurück, die Sie in der Universitäts- oder den Institutsbibliotheken entliehen haben. Ebenso dürfen sich keine landeseigenen Geräte mehr in Ihrem Besitz befinden.
Leistungsnachweise, das NRW-Ticket und ähnliches sollten Sie noch vor der Exmatrikulation aus eCampus ausdrucken. Nach der Exmatrikulation ist dies nicht mehr möglich.
Sie sollten also
- alle Veranstaltungen prüfen und gegebenenfalls nachtragen lassen,
- Ihre Module zusammmenstellen und
- Ihr Transcript of Records ausdrucken
Exmatrikulation per Post oder E-Mail
Bitte senden Sie
- den ausgefüllten Exmatrikulationsantrag
- bei postalischer Exmatrikulation für die Rücksendung der Exmatrikulationsbescheinigung: einen ausreichend frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag
an:
stud-sekretariat@uv.rub.de oder
Ruhr-Universität Bochum
Studierendensekretariat
D – 44780 Bochum
Haben Sie den Sozialbeitrag für das laufende Semester bereits voll bezahlt und sich den Beitrag für das Semesterticket nicht anteilig vom Asta auszahlen lassen, können Sie das Ticket bis zum Semesterende nutzen.
Rückerstattung des Sozialbeitrags und Exmatrikulation kurz nach der Einschreibung
Ist der Sozialbeitrag bereits überwiesen, kann das Studierendensekretariat diesen nur vor dem Vorlesungsbeginn gegebenenfalls komplett zurückerstatten, wenn Sie
- keine Prüfungsleistung im neuen Semester abgelegt haben.
- das Semesterticket nicht ausgedruckt haben.
Unter andern Umständen und nach Vorlesungsbeginn können Sie die Rückerstattung beim Asta beantragen.
Auch wenn Sie noch spät einen Studienplatz an einer anderen Hochschule angeboten bekommen und annehmen wollen, können Sie im Studierendensekretariat Ihre Einschreibung stornieren lassen.
Sie bekommen in dem Fall den Sozialbeitrag erstattet, wenn sie den Zulassungsbescheid oder Studienbescheinigung der anderen Hochschule vorlegen oder glaubhaft versichern, dass Sie erst jetzt eine Zulassung für einen Studienplatz an einer anderen Uni erhalten haben.
In diesem Fall geben Sie sie die RUB-Card und – falls möglich – auch alle Unterlagen, die Sie bei der Einschreibung bekommen haben, im Studierendensekretariat zurück.