Für eine Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen Sie sich fristgerecht online für den Wunschstudiengang bei der Zulassungsstelle bewerben, einen Zulassungsbescheid für Ihr Wunschfach erhalten und den Studienplatz über das Bewerbungsportal angenommen haben.
Es gibt verschiedene Dinge zu beachten:
- Wenn Sie eine Zulassung erhalten, bekommen Sie mit dem Studienplatzangebot auch Angaben zu Ihrer individuellen Einschreibefrist mitgeteilt. Achtung: Wenn Sie sich nicht innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist einschreiben und Ihre Unterlagen hochladen, verfällt Ihr Studienplatzangebot.
- Haben Sie einen Zulassungsbescheid für ein zulassungsbeschränktes Fach erhalten und möchten dieses mit einem zulassungsfreien Fach kombinieren, halten Sie sich an die Frist für das zulassungsbeschränkte Fach, wir schreiben Sie dann auch für das zulassungsfreie Fach ein. Im Regelfall bewerben Sie sich bei einem Zwei-Fach-Studiengang von Anfang an für eine feste Kombination. Wenn ein Fach von dieser Kombination zulassungsbeschränkt ist, schreiben Sie sich für beide Fächer ein, sobald Sie einen Zulassungsbescheid für das zulassungsbeschränkte Fach erhalten haben.
- Haben Sie zwei Zulassungsbescheide und damit auch zwei Termine zur Einschreibung, gilt die frühere Frist, zu der wir Sie für beide Fächer einschreiben.
- Wenn Sie einen Zwei-Fach-Studiengang studieren wollen und erst für eines von zwei zulassungsbeschränkten Fächern eine Zulassung erhalten haben, dann können Sie vor der Immatrikulation im RUB-Bewerbungsportal das zweite Fach durch die sogenannte "Rekombination" zu einem zulassungsfreien Fach ändern. Falls Sie später noch eine Zulassung für das zweite zulassungsbeschränkte Fach erhalten, können Sie eine Umschreibung beantragen und somit das Fach wechseln.
- Grundsätzlich finden Sie die allgemeinen Bewerbungs- und Semesterfristen auf der Seite Semesterfristen.