Immatrikulation / Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge

Um an der RUB zu studieren, müssen Sie sich frist- und formgerecht einschreiben. Dazu übermitteln Sie Ihre Daten und Unterlagen online. Wie genau dies funktioniert, erklären wir Ihnen auf dieser Seite.

Fristen

Für eine Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen Sie sich fristgerecht online für den Wunschstudiengang bei der Zulassungsstelle bewerben, einen Zulassungsbescheid für Ihr Wunschfach erhalten und den Studienplatz über das Bewerbungsportal angenommen haben.

Es gibt verschiedene Dinge zu beachten:

  • Wenn Sie eine Zulassung erhalten, bekommen Sie mit dem Studienplatzangebot auch Angaben zu Ihrer individuellen Einschreibefrist mitgeteilt. Achtung: Wenn Sie sich nicht innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist einschreiben und Ihre Unterlagen hochladen, verfällt Ihr Studienplatzangebot.
  • Haben Sie einen Zulassungsbescheid für ein zulassungsbeschränktes Fach erhalten und möchten dieses mit einem zulassungsfreien Fach kombinieren, halten Sie sich an die Frist für das zulassungsbeschränkte Fach, wir schreiben Sie dann auch für das zulassungsfreie Fach ein. Im Regelfall bewerben Sie sich bei einem Zwei-Fach-Studiengang von Anfang an für eine feste Kombination. Wenn ein Fach von dieser Kombination zulassungsbeschränkt ist, schreiben Sie sich für beide Fächer ein, sobald Sie einen Zulassungsbescheid für das zulassungsbeschränkte Fach erhalten haben.
  • Haben Sie zwei Zulassungsbescheide und damit auch zwei Termine zur Einschreibung, gilt die frühere Frist, zu der wir Sie für beide Fächer einschreiben.
  • Wenn Sie einen Zwei-Fach-Studiengang studieren wollen und erst für eines von zwei zulassungsbeschränkten Fächern eine Zulassung erhalten haben, dann können Sie vor der Immatrikulation im RUB-Bewerbungsportal das zweite Fach durch die sogenannte "Rekombination" zu einem zulassungsfreien Fach ändern. Falls Sie später noch eine Zulassung für das zweite zulassungsbeschränkte Fach erhalten, können Sie eine Umschreibung beantragen und somit das Fach wechseln.
  • Grundsätzlich finden Sie die allgemeinen Bewerbungs- und Semesterfristen auf der Seite Semesterfristen.

Verfahren der Einschreibung

Lesen Sie sich die nachstehenden Informationen bitte aufmerksam durch, damit Sie Ihren Antrag korrekt stellen.

Da aktuell übergangsweise zwei unterschiedliche Bewerbungs-/ bzw. Einschreibungssysteme an der RUB existieren, haben wir für Sie die nötigen Informationen und Wege hier bereitgestellt:

Zulassungsbeschränkte Bachelor und Staatsexamen

  • Einschreibung in ein zulassungsbeschränktes 1. Fachsemester eines Bachelor- oder Staatsexamens-Studienganges: Die Einschreibung erfolgt über Ihren Bewerbungsaccount im RUB-Bewerbungsportal
  • Einschreibung in ein zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester eines Bachelor- oder Staatsexamens-Studienganges: Die Einschreibung erfolgt über den personalisierten Link "Zur Ein- bzw. Umschreibung" im Infoportal Zulassung

Zulassungsbeschränkte Master

  • Einschreibung in ein zulassungsbeschränktes 1. Fachsemester eines Master-Studienganges: Die Einschreibung erfolgt über Ihren Bewerbungsaccount im RUB-Bewerbungsportal
  • Einschreibung in ein zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester eines Master-Studienganges: Die Einschreibung erfolgt über den personalisierten Link "Zur Ein- bzw. Umschreibung" im Infoportal Zulassung

Informationen zur Einschreibung in vollständig zulassungsfreie Studiengänge finden Sie hier: Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge

Allgemeine Hinweise

  • Die Online-Immatrikulation führen Sie im jeweiligen Bewerbungsportal der RUB durch. Beachten Sie unbedingt die im Zulassungsbescheid genannte Frist, in der sie alle geforderten Daten eingegeben und alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen haben müssen.
  • Sobald Sie einen Bewerbungsaccount besitzen, können Sie sich jederzeit einloggen und gegebenenfalls Dokumente einreichen/nachreichen oder korrigieren. Eine Nachreichung von Unterlagen ist nur bis zum Fristende möglich.
  • Seien Sie sorgfältig sowohl bei Ihren Angaben als auch beim Lesen der Eingabefelder, denn bei falschen oder nicht korrekt getätigten Angaben können wir Ihnen eine Einschreibung nicht garantieren.
  • Für Ihre Einschreibung müssen Sie zwingend Ihren Versicherungsstatus in einem digitalen Meldeverfahren nachweisen. Alle Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite Krankenversicherung im Studium
  • Wenn Sie Ihre Unterlagen vollständig hochgeladen und den Antrag abgegeben/ freigegeben haben, können wir diesen prüfen.
  • Das Bearbeiten Ihres Antrages kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Beobachten Sie im jeweiligen Portal aufmerksam den Stand der Bearbeitung: Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie über das jeweilige Portal und via E-Mail informiert. Sie können sich mit Ihren Zugangsdaten jederzeit im System anmelden.
  • Nachdem wir Sie eingeschrieben haben, erhalten Sie eine E-Mail mit den wichtigsten Informationen zum Sozialbeitrages, der Nutzung der RUB-Onlinedienste und dem weiteren Vorgehen.
  • Den Sozialbeitrag können Sie erst nach der Immatrikulation zahlen, allerdings sind Sie erst offiziell eingeschrieben, wenn dieser vollständig auf dem Konto der RUB eingegangen ist.

Einschreibungsordnung der RUB

(aktualisierte Fassung vom 24.07.2023)

Zum Dokument

Nach der Einschreibung – Willkommen an der RUB!

Informationen und Angebote für neu eingeschriebene Studierende finden Sie im Bereich

Was Sie bereits jetzt tun können, um sich auf Ihren Studienbeginn an der Ruhr-Universität vorzubereiten, erfahren Sie etwa auf unserer Seite Erste Schritte zum Studienbeginn

Regelmäßige Infos rund um den Start als Studi an der RUB gibt es außerdem auf dem WhatsApp-Kanal RUB Infos für Erstsemester

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