- Die Einschreibung für Deutsche und ihnen Gleichgestellte in zulassungsfreien Fächern für ein Sommersemester ist ab Mitte Dezember des Vorjahres bis zum Beginn der jeweiligen Vorlesungszeit möglich.
- Die Einschreibung für Deutsche und ihnen Gleichgestellte in zulassungsfreien Fächern für ein Wintersemester ist ab Mitte Juni bis zum Beginn der jeweiligen Vorlesungszeit möglich.
- Wichtig: Für zulassungsbeschränkte Fächer ist bei der Bewerbung zwingend die jeweilige Bewerbungsfrist zu beachten, die von der Einschreibungsfrist abweicht.
- Für ausländische Studienbewerber*innen gelten in der Regel andere Fristen, die Sie unter diesem Link finden: Semesterfristen
Grundsätzlich finden Sie alle allgemeinen Fristen auf der Seite Semesterfristen.