Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Zulassungs- und Nachrückverfahren: Studienplätze annehmen und ablehnen

Nach der Bewerbung gibt es einen recht langen Zeitraum, in dem wir Ihnen einen Studienplatz anbieten könnten. Diese Seite klärt auf über alle möglichen Fälle, Handlungsoptionen und mögliche Konsequenzen.

Zulassung: Studienplatz angeboten bekommen

Studienplatzangebote im Zulassungs- und Nachrückverfahren

Bekommen Sie nicht direkt nach dem 15. Juli / 15. Januar zum Start des Zulassungsverfahrens einen Studienplatz angeboten, besteht durchaus noch die Möglichkeit einer Zulassung im Laufe der Nachrückverfahren. Erfahrungsgemäß werden immer Studienplätze abgelehnt oder nicht fristgerecht angenommen, so dass diese über Nachrückverfahren besetzt werden.

Bitte überprüfen Sie am besten täglich den Stand Ihrer Bewerbung im neuen RUB Bewerbungsportal. Denn wenn wir Ihnen einen Studienplatz anbieten, gilt es für Sie, die Annahmefrist nicht zu verpassen.

Studienplatz annehmen und ablehnen

Studienplatz annehmen

Nehmen Sie einen Studienplatz an, ist dies nicht zwingend verbindlich. Im Vergabeverfahren der RUB für Studienfächer mit Abschluss Bachelor (zwei Fächer) bleiben Sie weiterhin im Nachrückverfahren für die Studienwünsche, in denen Sie noch keine Zulassung bekommen haben und können ihre Entscheidung jederzeit neu überdenken.

Eine Entscheidung müssen Sie treffen, wenn Sie mehrere Zulassungen parallel erhalten: Im 2-Fächer-Studiengang können Sie maximal zwei Fächer gleichzeitig studieren. Erhalten Sie mehrere oder im Zuge des Nachrückverfahrens weitere Zulassungen für Fächer mit dem Abschluss Bachelor Zwei-Fächer, können Sie Ihre bis dahin getroffene Entscheidung neu überdenken und gegebenenfalls ein oder beide Fächer zugunsten der dann aktuell zugelassenen Fächer wechseln. Ihre noch offenen Anträge nehmen weiterhin an möglichen Nachrückverfahren teil.

Unbedingt beachten: Unterschiede RUB- und DoSV-Verfahren

Sie haben sich auch für Fächer beworben, welche hochschulstart.de im Dialogorientieren Serviceverfahren (DoSV) vergibt?

Beachten Sie die unterschiedlichen Annahmeregeln: Nehmen Sie im DoSV einen Studienplatz an, verfallen unwiderruflich sämtliche andere Bewerbungen, die Sie über hochschulstart.de koordinieren.

Mit Zulassung: An der RUB einschreiben

Sie haben eine Zulassung erhalten und den Studiengang fristgerecht angenommen?

Weiter geht es mit der Einschreibung, die derzeit komplett online abläuft.

Studienplatz ablehnen

Verzichten Sie auf den angebotenen Studienplatz oder lassen Sie die Annahmefrist verstreichen, ist diese Nichtannahme verbindlich. Der Studienplatz wird anderen Bewerber*innen angeboten.

Keine Zulassung erhalten?

Losverfahren als 2. Chance auf einen Studienplatz

Sollten nach den Vergabeverfahren Studienplätze frei bleiben, werden diese verlost. Um am Losverfahren der RUB teilzunehmen, müssen sich Studieninteressierte (erneut) bewerben.

Alternativen bereithalten

Sie haben keine Zulassung für Ihren Wunschstudiengang erhalten oder rechnen sich schon im Zulassungsverfahren keine hohen Chancen aus? Setzen Sie sich frühzeitig mit den Möglichkeiten auseinander, die sich Ihnen bieten.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Doktorhuts
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