Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Zulassungs- und Nachrückverfahren: Studienplätze annehmen und ablehnen

Nach der Bewerbung gibt es einen recht langen Zeitraum, in dem wir Ihnen einen Studienplatz anbieten könnten. Diese Seite klärt auf über alle möglichen Fälle, Handlungsoptionen und mögliche Konsequenzen.

Zulassung: Studienplatz angeboten bekommen

Studienplatzangebote im Zulassungs- und Nachrückverfahren

Bekommen Sie nicht direkt nach dem 15. Juli / 15. Januar zum Start des Zulassungsverfahrens einen Studienplatz angeboten, besteht durchaus noch die Möglichkeit einer Zulassung im Laufe der Nachrückverfahren. Erfahrungsgemäß werden Studienplätze zum Teil von Bewerber*innen abgelehnt oder die Immatrikulation erfolgt nicht innerhalb der entsprechenden Frist, so dass diese Plätze über Nachrückverfahren besetzt werden.

Bitte überprüfen Sie am besten täglich den Stand Ihrer Bewerbung im neuen RUB Bewerbungsportal. Denn wenn wir Ihnen einen Studienplatz anbieten, gilt es für Sie, die Immatrikulationsfrist nicht zu verpassen.

Studienplatz annehmen und ablehnen

Annahme durch Onlineimmatrikulation

Die Annahme des Studienplatzes erklären Sie durch die fristgerechte Onlineimmatrikulation. Die Immatrikulationsfrist finden Sie im Zulassungsbescheid. Im Vergabeverfahren der RUB für Studienfächer mit Abschluss Bachelor (zwei Fächer) und Master (ein Fach und zwei Fächer) bleiben Sie weiterhin im Nachrückverfahren für die Studienwünsche, in denen Sie noch keine Zulassung bekommen haben und können ihre Entscheidung neu überdenken, sobald Sie eine weitere Zulassung erhalten haben. Bitte beachten Sie jedoch die Informationen zu Studienangeboten im Dialogorientierten Serviceverfahren über Hochschulstart (s. „Unbedingt beachten: Unterschiede RUB- und DoSV-Verfahren“ im unteren grauen Kasten).

Unbedingt beachten: Unterschiede RUB- und DoSV-Verfahren

Sie haben sich auch für Fächer beworben, welche hochschulstart.de im Dialogorientieren Serviceverfahren (DoSV) vergibt?

Beachten Sie die unterschiedlichen Annahmeregeln: Nehmen Sie im DoSV einen Studienplatz an, verfallen unwiderruflich sämtliche andere Bewerbungen, die Sie über hochschulstart.de koordinieren.

Mit Zulassung: An der RUB einschreiben

Sie haben eine Zulassung erhalten und den Studiengang fristgerecht angenommen?

Weiter geht es mit der Einschreibung, die derzeit komplett online abläuft.

Studienplatz ablehnen

Wenn Sie sich für einen zugelassenen Studienplatz nicht einschreiben möchten, verzichten Sie bitte über „Platz zurückgeben“ im RUB Bewerbungsportal darauf. Verzichten Sie auf den angebotenen Studienplatz oder lassen Sie die Immatrikulationsfrist verstreichen, ist dies verbindlich und der Verzicht eines Platzes kann nicht rückgängig gemacht werden.

Keine Zulassung erhalten?

Losverfahren als 2. Chance auf einen Studienplatz

Sollten nach den Vergabeverfahren Studienplätze frei bleiben, werden diese verlost. Um am Losverfahren der RUB teilzunehmen, müssen sich Studieninteressierte (erneut) bewerben.

Alternativen bereithalten

Sie haben keine Zulassung für Ihren Wunschstudiengang erhalten oder rechnen sich schon im Zulassungsverfahren keine hohen Chancen aus? Setzen Sie sich frühzeitig mit den Möglichkeiten auseinander, die sich Ihnen bieten.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Doktorhuts
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