Sie haben sich dafür entschieden, zwei Studiengänge zu kombinieren und einen sogenannten 2-Fach-Bachelor zu studieren? Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Zulassung für ein zulassungsbeschränktes Fach nicht automatisch die Zulassung für das zweite zulassungsbeschränkte Fach erhalten. Ein Zwei-Fach-Studiengang erfordert aber immer die Einschreibung in zwei Fächern und kann nicht allein studiert werden – auch nicht vorübergehend.
Überlegen Sie sich also frühzeitig Alternativen und Präferenzen, und nutzen Sie die Möglichkeit, bei der Bewerbung bis zu zwölf Studienwünsche anzugeben. Sollten Sie Zulassungen erhalten, sind Sie nicht verpflichtet, diese anzunehmen.
Beachten Sie in jedem Fall auf die Kombinationsmöglichkeiten der Fächer – speziell, wenn Sie das Lehramt anstreben.