Zulassungsfreie Studiengänge: Einschreibung als Zweithörer*in
Die "Einschreibung" als Zweithörer*in in zulassungsfreie Studiengänge können Sie innerhalb der festgesetzten Fristen für das jeweilige Semester über die Online-Immatrikulation für zulassungsfreie Studiengänge beantragen. Grundsätzlich ist eine Zweithörerschaft nur dann möglich, wenn mindestens einer der beiden Studiengänge zulassungsfrei ist. Ganz praktisch bedeutet das: Wenn Sie an Ihrer Ersthochschule einen zulassungsbeschränkten Studiengang studieren, dann können Sie sich an der RUB nur in einen zulassungsfreien Studiengang als Zweithörer*in "einschreiben". Bei der Beantragung Ihrer Einschreibung an der RUB muss eine Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule hochgeladen werden.
Fristen
Generell müssen Sie sich an beiden Universitäten zu den festgesetzten Fristen einschreiben. An der RUB gibt es allgemeine Fristen zur Einschreibung in zulassungsfreie Fächer, bei zulassungsbeschränkten Fächern stehen persönliche Termine im Zulassungsbescheid.
Zulassungsbeschränkte Fächer: Bewerbung als Zweithörer*in
Auch für eine potentielle Zweithörendenschaft an der Ruhr-Universität Bochum, müssen Sie sich für zulassungsbeschränkte Studiengänge/Studienfächer bewerben. Der Hörendenstatus wird im Bewerbungsverfahren erst einmal nicht abgefragt. Im Falle einer Zulassung geben Sie bei der Einschreibung Ihren gewünschten Hörendenstatus an. Bitte beachten Sie, dass nicht in jedem Studiengang/Studienfach eine Zweithörendenschaft an der RUB möglich ist.
Eine Zulassung für zulassungsbeschränkte Studiengänge/Studienfächer ist unabhängig vom angestrebten Hörendenstatus zwingend erforderlich. Daher ist es wichtig, die Zulassungsbeschränkungen in ersten oder höheren Fachsemestern zu beachten: Sind Sie bereits im gleichen oder einem vergleichbaren Fach im höheren Fachsemester, können Sie die Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen. Doch auch in höheren Fachsemestern können Fächer zulassungsbeschränkt sein.
Um die Zulassung in zulassungsbeschränkten Fächern müssen Sie sich bewerben.
Weitere Informationen
Sonderfall "Universitätsallianz Ruhr": Grünes Licht von beiden Hochschulen?
Falls Sie sich für ein Studium im Rahmen der Universitätsallianz Ruhr für eines von zwei Studienfächern an der RUB einschreiben wollen, müssen Sie sich grundsätzlich die schriftliche Bestätigung Ihrer Ersthochschule beziehungsweise des Prüfungsamts, das Ihr Bachelor- oder Master-Zeugnis ausstellen wird, holen. Dies dient vor allem Ihrer eigenen Absicherung.
Generell sollten Sie klären, ob bestimmte Anforderungen an Module, Leistungsnachweise und Creditpoints erfüllt werden müssen, damit die Leistungen der anderen Hochschule angerechnet werden.
Eine verbindliche Regelung für die Zweithörendenschaft und die Anerkennung von Modulen gibt es an der RUB nur mit der Universität Dortmund mit dem Spagat-Studium in der Lehrer*innenausbildung.
Gebühren und Beiträge
An der RUB wird keine Zweithörendengebühr fällig und Sie zahlen keinen Sozialbeitrag, da Sie diesen an ihrer Ersthochschule entrichten. Sie erhalten somit von der RUB auch kein Semesterticket des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr.
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