Zulassungsfreie Studiengänge: Einschreibung als Zweithörer*in
Sie können sich als Zweithörer*in für zulassungsfreie Studiengänge anmelden, indem Sie dies während der Online-Immatrikulation in unserem Bewerbungs-und Einschreibungsportal innerhalb der gegebenenfalls einzuhaltenden Fristen angeben. Eine Zweithörerschaft ist nur möglich, wenn mindestens einer der beiden Studiengänge zulassungsfrei ist.
Das bedeutet: Wenn Ihr Hauptstudium an einer anderen Hochschule zulassungsbeschränkt ist, können Sie sich an der RUB nur für einen zulassungsfreien Studiengang als Zweithörer*in anmelden. Bei der Anmeldung an der RUB müssen Sie eine Studienbescheinigung Ihrer Haupthochschule hochladen.
Fristen
Generell müssen Sie sich an beiden Universitäten zu den festgesetzten Fristen einschreiben. An der RUB gibt es allgemeine Fristen zur Einschreibung in zulassungsfreie Fächer, bei zulassungsbeschränkten Fächern stehen persönliche Termine im Zulassungsbescheid.
Zulassungsbeschränkte Fächer: Bewerbung als Zweithörer*in
Wenn Sie als Zweithörer*in an der Ruhr-Universität Bochum (RUB) einen zulassungsbeschränkten Studiengang oder ein zulassungsbeschränktes Fach belegen möchten, müssen Sie sich dafür bewerben. Der Status als Zweithörerin wird im Bewerbungsverfahren zunächst nicht abgefragt. Erst bei der Einschreibung geben Sie an, dass Sie als Zweithörer*in studieren möchten. Beachten Sie, dass nicht alle Studiengänge oder Fächer an der RUB eine Zweithörerschaft zulassen.
Eine Zulassung für zulassungsbeschränkte Studiengänge oder Fächer ist unabhängig vom Hörendenstatus erforderlich. Achten Sie daher auf die Zulassungsbeschränkungen, auch in höheren Fachsemestern. Wenn Sie bereits in einem höheren Fachsemester in einem ähnlichen Fach studieren, können Sie die Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen. Auch in höheren Fachsemestern können Fächer zulassungsbeschränkt sein.
Um die Zulassung in zulassungsbeschränkten Fächern müssen Sie sich bewerben.
Weitere Informationen
Sonderfall "Universitätsallianz Ruhr": Grünes Licht von beiden Hochschulen?
Falls Sie sich für ein Studium im Rahmen der Universitätsallianz Ruhr für eines von zwei Studienfächern an der RUB einschreiben wollen, müssen Sie sich grundsätzlich die schriftliche Bestätigung Ihrer Ersthochschule beziehungsweise des Prüfungsamts, das Ihr Bachelor- oder Master-Zeugnis ausstellen wird, holen. Dies dient vor allem Ihrer eigenen Absicherung.
Generell sollten Sie klären, ob bestimmte Anforderungen an Module, Leistungsnachweise und Creditpoints erfüllt werden müssen, damit die Leistungen der anderen Hochschule angerechnet werden.
Eine verbindliche Regelung für die Zweithörendenschaft und die Anerkennung von Modulen gibt es an der RUB nur mit der Universität Dortmund mit dem Spagat-Studium in der Lehrer*innenausbildung.
Gebühren und Beiträge
An der RUB wird keine Zweithörendengebühr fällig und Sie zahlen keinen Sozialbeitrag, da Sie diesen an ihrer Ersthochschule entrichten. Sie erhalten somit von der RUB auch kein Semesterticket des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr.
Weitere Informationen