Zulassungsfreie Studiengänge: Einschreibung als Zweithörer*in
Für die Anmeldung als Zweithörer*in in zulassungsfreien Studiengängen geben Sie dies bitte während der Online-Immatrikulation in unserem Bewerbungs- und Einschreibungsportal innerhalb der festgelegten Fristen an. Eine Zweithörerschaft ist nur möglich, wenn mindestens einer der beiden Studiengänge zulassungsfrei ist.
Das bedeutet: Falls Ihr Hauptstudium an einer anderen Hochschule zulassungsbeschränkt ist, können Sie sich an der RUB ausschließlich für einen zulassungsfreien Studiengang als Zweithörer*in anmelden. Bei der Anmeldung an der RUB ist das Hochladen einer Studienbescheinigung Ihrer Haupthochschule erforderlich.
Fristen
Generell müssen Sie sich an beiden Universitäten zu den festgesetzten Fristen einschreiben. An der RUB gibt es allgemeine Fristen zur Einschreibung in zulassungsfreie Fächer, bei zulassungsbeschränkten Fächern stehen persönliche Termine im Zulassungsbescheid.
Zulassungsbeschränkte Fächer: Bewerbung als Zweithörer*in
Möchten Sie als Zweithörer*in an der Ruhr-Universität Bochum (RUB) einen zulassungsbeschränkten Studiengang oder ein zulassungsbeschränktes Fach belegen, ist eine Bewerbung erforderlich. Der Status als Zweithörerin oder Zweithörer wird im Bewerbungsverfahren zunächst nicht abgefragt. Erst bei der Einschreibung geben Sie an, dass Sie als Zweithörer*in studieren möchten. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Studiengänge oder Fächer an der RUB eine Zweithörerschaft zulassen.
Die Zulassung für zulassungsbeschränkte Studiengänge oder Fächer ist unabhängig vom Hörendenstatus erforderlich. Achten Sie daher auf die Zulassungsbeschränkungen, auch in höheren Fachsemestern. Falls Sie bereits in einem höheren Fachsemester in einem ähnlichen Fach studieren, können Sie die Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen. Beachten Sie, dass auch in höheren Fachsemestern Zulassungsbeschränkungen gelten können.
Für die Zulassung in zulassungsbeschränkten Fächern ist eine Bewerbung notwendig. Der gesamte Prozess läuft über unser Bewerbungs- und Einschreibungsportal.
Weitere Informationen
Sonderfall "Universitätsallianz Ruhr": Grünes Licht von beiden Hochschulen?
Falls Sie sich im Rahmen der Universitätsallianz Ruhr für ein Studium an der RUB in einem von zwei Studienfächern einschreiben möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine schriftliche Bestätigung Ihrer Ersthochschule oder des zuständigen Prüfungsamts, das Ihr Bachelor- oder Master-Zeugnis ausstellen wird. Diese Bestätigung dient vor allem Ihrer eigenen Absicherung.
Es ist ratsam, im Vorfeld zu klären, ob bestimmte Anforderungen an Module, Leistungsnachweise und Creditpoints erfüllt werden müssen, damit die Leistungen der anderen Hochschule angerechnet werden können.
An der RUB gibt es eine verbindliche Regelung für die Zweithörerschaft und die Anerkennung von Modulen nur im Rahmen des Spagat-Studiums in der Lehrer*innenausbildung in Kooperation mit der Universität Dortmund.
Gebühren und Beiträge
An der RUB wird keine Zweithörendengebühr fällig und Sie zahlen keinen Sozialbeitrag, da Sie diesen an ihrer Ersthochschule entrichten. Sie erhalten somit von der RUB auch kein Semester-Deutschlandticket.
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