Personen, die an der RUB Prüfungen als Zweithörende ablegen möchten, können die Zulassung als Zweithöre*in in unserem Bewerbungs- und Einschreibungsportal beantragen. Für zulassungsbeschränkte Studienfächer ist stets eine Bewerbung im regulären Bewerbungsverfahren erforderlich.
Tipp: Falls Sie in dem Fach, das Sie als Zweithörer*in an der RUB besuchen möchten, schon Leistungen erbracht haben, können Sie vielleicht in ein höheres Fachsemester eingestuft werden. Dann könnten Sie die Zulassungsbeschränkungen im ersten Semester umgehen. Fragen Sie dazu bitte die Studienfachberatung des Fachs. Aber beachten Sie: Es kann auch in höheren Semestern Zulassungsbeschränkungen geben.