Studierendensekretariat

Semesterticket

Mobil mit Bus und Bahn in ganz Nordrhein-Westfalen unterwegs: Das VRR- und NRW-Ticket macht dies für alle Studierende der RUB möglich.

Im Semesterbeitrag, den alle Studierenden der RUB bezahlen müssen, sind auch die Kosten für zwei Tickets enthalten.

  1. für den öffentlichen Nahverkehr im Ruhrgebiet (VRR)
  2. für den Regionalverkehr der Deutschen Bahn in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Zusammengefasst werden beide Angebote als Semesterticket bezeichnet.

Zweit- und Gasthörer haben keinen Anspruch auf das Ticket. Für beurlaubte Studierende fällt das Semesterticket ebenfalls weg, der Sozialbeitrag ist entsprechend reduziert.

VRR-Ticket und NRW-Ticket: Konditionen

Alle Studierenden der RUB können die Angebote des Verkehrsbunds Rhein-Ruhr (VRR), des Regionalverkehrs der Deutschen Bahn und weiterer Anbieter wie der Abellio GmbH in Nordrhein-Westfalen nutzen.

Dies schließt die Nutzung aller Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen, S-Bahnen sowie der Nahverkehrszüge ein. ICE und IC sowie Plätze in der ersten Klasse können nicht genutzt werden.

Personen und Fahrräder mitnehmen

Mit dem Semesterticket können Studierende der RUB im VVR-Gebiet werktags ab 19 Uhr und an Wochenenden und an Feiertagen ganztägig eine Person kostenlos im öffentlichen Nahverkehr mitnehmen. Auch ein Fahrrad kann ganztägig kostenlos mitgeführt werden.

Gültigkeit

Das Semesterticket ist jeweils gültig vom 1. April bis zum 30. September für das Sommersemester und vom 1. Oktober bis 31. März für ein Wintersemester.

Wie bekomme ich das Semesterticket?

Das VRR- und NRW-Ticket bekommen alle Studierenden in einer Datei als PDF über E-Campus zur Verfügung gestellt, die sie sich selbst herunterladen oder ausdrucken müssen.

Zu e-campus

Der Ausdruck des neuen Semestertickets ist jeweils ab dem 15. März (für ein Sommersemester) und ab dem 15. September (für ein Wintersemester) möglich.

Wichtige Voraussetzung: Der Semesterbeitrag muss fristgerecht auf dem Konto der RUB eingegangen sein und das Studierendensekretariat muss die Rückmeldung vorgenommen haben.

Kontrolle und Ausweis

Als Nachweis für das Semesterticket gelten bei allen Fahrscheinkontrollen:

Das Ticket ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis wie Personalausweis oder Reisepass gültig, und zwar

  • als Ausdruck des PDFs (in Originalgröße, auf weißem Papier) oder
  • als Download, den Sie auf einem mobilen Endgerät mitführen.

Für das Mitführen des Tickets auf einem digitalen Endgerät gilt:

  • Das Gerät muss bei Nutzung der Angebote geladen und voll funktionsfähig sein.
  • Bestimmte Ticketmerkmale müssen darstellbar sein: Name, Geburtsdatum, Barcode in einer Mindestgröße von 2,5 x 2,5 cm (gegebenenfalls durch Zoomen).
  • Sind diese Bedingungen bei einer Kontrolle nicht gegeben, wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket behandelt.

Upgrade Deutschlandticket

Optional können Studierende über ein Abonnement ihr Semesterticket auf das Deutschlandticket upgraden. Sie zahlen dann als Aufschlag die Differenz zwischen dem Sozialbeitrags-Anteil für das Semesterticket und dem Preis für das Deutschlandticket. Das Abo kann monatlich gekündigt werden.

Ansprechpartner*innen & weitere Informationen

Die Konditionen und auch der Preis für das Semesterticket werden von der Allgemeinen Studierendenvertretung (AStA) mit den Verkehrsverbünden verhandelt. Der AStA ist daher auch erster Ansprechpartner für alle Fragen zum Semesterticket und Problemen bei Fahrkartenkontrollen.

Der AStA bietet Studierenden, die Schwierigkeiten haben, den Semesterbeitrag und damit das Ticket zu bezahlen, Unterstützungsmöglichkeiten und erstattet unter bestimmten Umständen anteilig den Beitrag.

Zum Asta

Ich habe den Sozialbeitrag schon überwiesen - warum kann ich kein Ticket ausdrucken?

Verschiedene Gegebenheiten können zu Problemen bei der Rückmeldung führen. Die beiden hier ausgeführten Fälle treten am häufigsten auf.

  • Möglichkeit 1: Die Frist für die Zahlung des Sozialbeitrags bezieht sich immer auf den Zahlungseingang auf das Konto der RUB. Haben Sie die Überweisung erst sehr knapp in Auftrag gegeben, ist das Geld möglicherweise nicht rechtzeitig auf dem Konto der RUB eingegangen. Damit wäre noch die Verspätungsgebühr fällig und Ihr Semesterbeitrag gilt als nicht vollständig überwiesen – das Studierendensekretariat wird sie nicht zurückmelden.
    Schauen Sie in die Kontenübersicht Beiträge und Gebühren in eCampus
  • Möglichkeit 2: Sie haben nicht Ihren persönlichen Verwendungszweck angegeben, den Sie ebenfalls bei eCampus finden. Damit muss das Studierendensekretariat Ihre Zahlung erst zuordnen, was zu Verzögerungen führen kann.
  • Möglichkeit 3: Sie konnten nicht zurückgmeldet werden, da Sie Ihr Studium bereits erfolgreich mit Prüfung abgeschlossen haben.

Semesterbeitrag / Sozialbeitrag

Im Semesterbeitrag, den alle Studierenden der RUB überweisen müssen, um sich für das neue Semester zurückzumelden, sind auch die Kosten für das Semesterticket enthalten. Nach dem Solidaritätsprinzip müssen auch Studierende die Kosten dafür tragen, die das Angebot nicht nutzen (wollen).

mehr erfahren

Ticket vor Semesterbeginn - Vorkursticket

Erstsemesterstudierende, die einen Vorkurs vor Beginn des Semesters besuchen möchten, können dafür ein verbilligtes Ticket für den gesamten Verkehrsbund Rhein-Ruhr, Preisstufe E, erwerben.

Mit diesem Ticket können die Studierenden Ihr Fahrrad transportieren und wochentags ab 19 Uhr, samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen eine Person kostenlos mitnehmen.

Das Ticket ist jeweils 30 Tage gültig, wobei der Gültigkeitsbeginn frei gewählt werden kann.

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