Im Semesterbeitrag, den alle Studierenden der RUB bezahlen müssen, sind auch die Kosten für zwei Tickets enthalten.
- für den öffentlichen Nahverkehr im Ruhrgebiet (VRR)
- für den Regionalverkehr der Deutschen Bahn in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Zusammengefasst werden beide Angebote als Semesterticket bezeichnet.
Zweit- und Gasthörer haben keinen Anspruch auf das Ticket. Für beurlaubte Studierende fällt das Semesterticket ebenfalls weg, der Sozialbeitrag ist entsprechend reduziert.
VRR-Ticket und NRW-Ticket: Konditionen
Alle Studierenden der RUB können die Angebote des Verkehrsbunds Rhein-Ruhr (VRR), des Regionalverkehrs der Deutschen Bahn und weiterer Anbieter wie der Abellio GmbH in Nordrhein-Westfalen nutzen.
Dies schließt die Nutzung aller Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen, S-Bahnen sowie der Nahverkehrszüge ein. ICE und IC sowie Plätze in der ersten Klasse können nicht genutzt werden.
Personen und Fahrräder mitnehmen
Mit dem Semesterticket können Studierende der RUB im VVR-Gebiet werktags ab 19 Uhr und an Wochenenden und an Feiertagen ganztägig eine Person kostenlos im öffentlichen Nahverkehr mitnehmen. Auch ein Fahrrad kann ganztägig kostenlos mitgeführt werden.
Gültigkeit
Das Semesterticket ist jeweils gültig vom 1. April bis zum 30. September für das Sommersemester und vom 1. Oktober bis 31. März für ein Wintersemester.
Wie bekomme ich das Semesterticket?
Das VRR- und NRW-Ticket bekommen alle Studierenden in einer Datei als PDF über E-Campus zur Verfügung gestellt, die sie sich selbst herunterladen oder ausdrucken müssen.
Zu e-campus
Der Ausdruck des neuen Semestertickets ist jeweils ab dem 15. März (für ein Sommersemester) und ab dem 15. September (für ein Wintersemester) möglich.
Wichtige Voraussetzung: Der Semesterbeitrag muss fristgerecht auf dem Konto der RUB eingegangen sein und das Studierendensekretariat muss die Rückmeldung vorgenommen haben.
Kontrolle und Ausweis
Als Nachweis für das Semesterticket gelten bei allen Fahrscheinkontrollen:
Das Ticket ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis wie Personalausweis oder Reisepass gültig, und zwar
- als Ausdruck des PDFs (in Originalgröße, auf weißem Papier) oder
- als Download, den Sie auf einem mobilen Endgerät mitführen.
Für das Mitführen des Tickets auf einem digitalen Endgerät gilt:
- Das Gerät muss bei Nutzung der Angebote geladen und voll funktionsfähig sein.
- Bestimmte Ticketmerkmale müssen darstellbar sein: Name, Geburtsdatum, Barcode in einer Mindestgröße von 2,5 x 2,5 cm (gegebenenfalls durch Zoomen).
- Sind diese Bedingungen bei einer Kontrolle nicht gegeben, wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket behandelt.
Upgrade Deutschlandticket
Optional können Studierende über ein Abonnement ihr Semesterticket auf das Deutschlandticket upgraden. Sie zahlen dann als Aufschlag die Differenz zwischen dem Sozialbeitrags-Anteil für das Semesterticket und dem Preis für das Deutschlandticket. Das Abo kann monatlich gekündigt werden.