Studierendensekretariat
Bahn Haltestelle
Student und Studentin am Gleis der Haltestelle Ruh-Universität.

Deutschland-Semesterticket

Mobil mit Bus und Bahn in ganz Deutschland unterwegs: Das Deutschland-Semesterticket macht dies für alle Studierende der RUB möglich.

Im Semesterbeitrag sind auch die Kosten für das Deutschland-Semesterticket enthalten.

Inhalt dieser Seite

Konditionen und Gültigkeit

Alle Studierenden der RUB sind mit dem Deutschland-Semesterticket mobil.

Das können Sie nutzen:

  • alle Angebote der regionalen Verkehrsverbünde (Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen, S-Bahnen) in ganz Deutschland und
  • die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn in ganz Deutschland.
    (ICE und IC sowie Plätze in der ersten Klasse können regulär nicht genutzt werden)

Das Semesterticket ist jeweils gültig

  • vom 1. April bis zum 30. September für das Sommersemester und
  • vom 1. Oktober bis 31. März für ein Wintersemester.

Beachten Sie unten die Angaben zur Ticketkontrolle.

Im Falle einer Exmatrikulation endet die Fahrgenehmigung mit Ablauf des Tages, zu dem auch die Exmatrikulation gilt, das Ticket wird gesperrt.

Zweit- und Gasthörer haben keinen Anspruch auf das Ticket. Für beurlaubte Studierende fällt das Semesterticket ebenfalls weg, sie zahlen einen entsprechend reduzierten Sozialbeitrag.

Diese Regelungen gelten nicht mehr

  • Personen- oder Fahrrad-Mitnahme sind mit dem Deutschland-Semesterticket nicht mehr möglich.
  • Das Ticket ist als Ausdruck nicht mehr gültig, sondern muss über RIDE Campus oder über die Wallet auf dem Smartphone vorgewiesen werden.

Abruf Deutschland-Semesterticket

Das Deutschland-Semesterticket wird allen Studierenden der RUB, die für das jeweilige Semesterticket zurückgemeldet sind, ausschließlich über den RUB-Zugang von RIDE Campus zur Verfügung gestellt.

RIDE RUB-Zugang

Sie geben dabei Ihre LogIn-ID und Passwort ein und können Ihr personalisiertes Ticket abrufen, etwa im Falle einer Kontrolle. Ein ausgewähltes Ticket wird als QR-Code angezeigt. Es gibt weiter unten in der Ansicht auch die Möglichkeit, das Ticket in Ihre Wallet auf Ihrem Smartphone zu übernehmen.

Im Rückmeldezeitraum kann es vorkommen, dass Ihnen über RIDE Campus zwei Tickets angezeigt werden – für das laufende und das nächste Semester.

Das Ticket sollte am 20. März 2024 für das Sommersemester 2024 zur Verfügung stehen.

Wichtige Voraussetzung: Der Semesterbeitrag muss fristgerecht auf dem Konto der RUB eingegangen sein und das Studierendensekretariat muss die Rückmeldung vorgenommen haben.

Welche Daten werden bei der Anmeldung in Ride übermittelt?

Über die Single-Sign-On-Seite wird im Hintergrund überprüft, ob Sie ticketberechtigt sind. Ihre Log-In-Daten werden dabei nicht an RIDE übermittelt, sondern nur die Daten, die benötigt werden, um Ihr personalisiertes Ticket zu erzeugen (Vorname, Nachname, Geburtsdatum).

Kontrolle und Ausweis

Als Nachweis für das Semesterticket gilt bei allen Fahrscheinkontrollen: Das Ticket ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis wie Personalausweis oder Reisepass gültig.

Sie müssen das Ticket in RIDE aufrufen oder über die Wallet ihres Smartphones vorweisen, Ausdrucke des QR-Codes werden nicht akzeptiert.

Es ist ratsam, bei Fahrten außerhalb von NRW auch eine Immatrikulationsbescheinigung mitzuführen, falls es bei Kontrollen zu Schwierigkeiten kommt.

Weitere Informationen zum Deutschland-Semesterticket

An wen wende ich mich bei Fragen und Problemen?

Die Konditionen und auch der Preis für das Semesterticket werden von der Allgemeinen Studierendenvertretung (AStA) mit den Verkehrsverbünden verhandelt. Der AStA ist daher auch erster Ansprechpartner für alle Fragen zum Semesterticket und Problemen bei Fahrkartenkontrollen.

Der AStA bietet Studierenden, die Schwierigkeiten haben, den Semesterbeitrag und damit das Ticket zu bezahlen, Unterstützungsmöglichkeiten und erstattet unter bestimmten Umständen anteilig den Beitrag.

Zum Asta

Bei Problemen mit dem Deutschlandticket:

  • Prüfen Sie in jedem Fall zunächst über eCampus, ob Sie ticketberechtigt sind: Ist Ihr Semesterbeitrag für das jeweilige Semester fristgerecht eingegangen, hat das Studierendensekretariat Sie zurückgemeldet?
  • Treten Probleme bei Ihrer technischen Authentifizierung auf (LoginID und Passwort) schreiben Sie bitte ein Ticket an IT.Services: its-helpdesk@ruhr-uni-bochum.de
  • Bei RIDE steht das Ticket nicht zur Verfügung, obwohl Sie sich erfolgreich authentifizieren konnten? Nutzen Sie in diesen Fällen die Serviceangebote von RIDE: RIDE FAQs / Support
  • Die Zuständigkeit für das Deutschlandticket liegt beim hiesigen Verkehrsunternehmen Bogestra. Kontaktdaten finden sie unter www.bogestra.de/kontakt

Ich habe den Sozialbeitrag schon überwiesen - warum kann ich kein Ticket ausdrucken?

Verschiedene Gegebenheiten können zu Problemen bei der Rückmeldung führen. Die beiden hier ausgeführten Fälle treten am häufigsten auf.

  • Möglichkeit 1: Die Frist für die Zahlung des Sozialbeitrags bezieht sich immer auf den Zahlungseingang auf das Konto der RUB. Haben Sie die Überweisung erst sehr knapp in Auftrag gegeben, ist das Geld möglicherweise nicht rechtzeitig auf dem Konto der RUB eingegangen. Damit wäre noch die Verspätungsgebühr fällig und Ihr Semesterbeitrag gilt als nicht vollständig überwiesen – das Studierendensekretariat wird sie nicht zurückmelden. Schauen Sie in die Kontenübersicht Beiträge und Gebühren in eCampus

  • Möglichkeit 2: Sie haben nicht Ihren persönlichen Verwendungszweck angegeben, den Sie ebenfalls bei eCampus finden. Damit muss das Studierendensekretariat Ihre Zahlung erst zuordnen, was zu Verzögerungen führen kann.

  • Möglichkeit 3: Sie konnten nicht zurückgemeldet werden, da Sie Ihr Studium bereits erfolgreich mit Prüfung abgeschlossen haben.

Ich nutze das Semesterticket gar nicht - kann ich mich befreien lassen?

Im Semesterbeitrag, den alle Studierenden der RUB überweisen müssen, um sich für das neue Semester zurückzumelden, sind auch die Kosten für das Semesterticket enthalten.

Die Kosten für das Semesterticket als fester Bestandteil des Sozialbeitrags sind nicht kündbar.

Nach dem Solidaritätsprinzip müssen auch Studierende die Kosten dafür tragen, die das Angebot nicht nutzen (wollen). Denn nur so ist es möglich, das Semesterticket für Studierende anzubieten – und viele Studierende sind auf dieses angewiesen.

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