Im Semesterbeitrag, den alle Studierenden der RUB bezahlen müssen, sind auch die Kosten für zwei Tickets enthalten.
- für den öffentlichen Nahverkehr im Ruhrgebiet (VRR)
- für den Regionalverkehr der Deutschen Bahn in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Zusammengefasst werden beide Angebote als Semesterticket bezeichnet.
Zweit- und Gasthörer haben keinen Anspruch auf das Ticket. Für beurlaubte Studierende fällt das Semesterticket ebenfalls weg, der Sozialbeitrag ist entsprechend reduziert.
VRR-Ticket und NRW-Ticket: Konditionen
Alle Studierenden der RUB können die Angebote des Verkehrsbunds Rhein-Ruhr (VRR), des Regionalverkehrs der Deutschen Bahn und weiterer Anbieter wie der Abellio GmbH in Nordrhein-Westfalen nutzen.
Dies schließt die Nutzung aller Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen, S-Bahnen sowie der Nahverkehrszüge ein. ICE und IC sowie Plätze in der ersten Klasse können nicht genutzt werden.
Personen und Fahrräder mitnehmen
Mit dem Semesterticket können Studierende der RUB im VVR-Gebiet werktags ab 19 Uhr und an Wochenenden und an Feiertagen ganztägig eine Person kostenlos im öffentlichen Nahverkehr mitnehmen. Auch ein Fahrrad kann ganztägig kostenlos mitgeführt werden.
Gültigkeit
Das Semesterticket ist jeweils gültig vom 1. April bis zum 30. September für das Sommersemester und vom 1. Oktober bis 31. März für ein Wintersemester. Beachten Sie unten die Angaben zur Ticketkontrolle.
Wie bekomme ich das Semesterticket?
Das VRR- und NRW-Ticket bekommen alle Studierenden in einer Datei als PDF über E-Campus zur Verfügung gestellt, die sie sich selbst herunterladen oder ausdrucken müssen.
Zu e-campus
Der Ausdruck des neuen Semestertickets ist jeweils ab dem 15. März (für ein Sommersemester) und ab dem 15. September (für ein Wintersemester) möglich.
Wichtige Voraussetzung: Der Semesterbeitrag muss fristgerecht auf dem Konto der RUB eingegangen sein und das Studierendensekretariat muss die Rückmeldung vorgenommen haben.
Upgrade von Semesterticket zum Deutschlandticket
Studierende haben die Möglichkeit, ihr Semesterticket auf das Deutschlandticket „upzugraden“, indem sie ein monatlich kündbares Abonnement zubuchen. Sie sind damit auf Wunsch auch außerhalb von NRW mobil, das reguläre Semesterticket ist weiterhin ausreichend für alle, die nur in NRW unterwegs sind.
Für das Deutschlandticket zahlen sie dann monatlich einen Aufschlag, der sich aus dem Preis für das Deutschlandticket abzüglich des Semesterticket-Anteils des aktuellen Sozialbetrags errechnet. Pro Semester muss das Abo neu abgeschlossen werden.
Wichtig: Die Mitnahmeregeln des Semestertickets (Personen- oder Fahrradmitnahme, siehe oben) gelten weiterhin nur für NRW.