Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Zugang zum Studium

Die meisten der deutschen Bewerber*innen sind berechtigt, an der RUB zu studieren, da sie ein Abitur haben, also eine Allgemeine Hochschulreife. Diese Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist in der Regel die Grundvoraussetzung für das Studium an der Ruhr-Universität Bochum. Doch es gibt weitere Wege an die RUB.

Schulisch erworbene Hochschulreife

Voraussetzung für die Aufnahme eines Hochschulstudiums an der Ruhr-Universität Bochum ist die allgemeine oder eine einschlägig fachgebundene Hochschulreife. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und (Fach-)Hochschulen, die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (Hinweis: entspricht nicht der Fachhochschulreife) berechtigt zum Studium bestimmter Fächer an Universitäten und (Fach-)Hochschulen.

Die Aufnahme eines Studiums mit der Fachhochschulreife ist an der Ruhr-Universität Bochum leider nicht möglich.

Internationale Zeugnisse und Hochschulzugangsberechtigungen

Für deutsche Staatsbürger*innen mit internationalen Zeugnissen und internationale Studieninteressierte gelten gesonderte Regelungen.

Abgeschlossenes (Hochschul-)Studium

Mit dem Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule erwerben Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Dieser Abschluss berechtigt dazu, alle Fachrichtungen an einer deutschen Universität zu studieren – inklusive Lehramt und Staatsexamen.

Abschlüsse von privaten Fachhochschulen und Berufsakademien werden dabei nicht zwangsläufig als allgemeine Hochschulreife anerkannt. Auch hier ist es wichtig, sich im Zweifelsfall bei der Zulassungsstelle zu erkundigen, ob das Abschlusszeugnis der jeweiligen Schule oder Hochschule die allgemeine Hochschulreife mit einschließt.

Mit Studienabschluss: Status Zweitstudienbewerber*in?

Sobald ein anerkannter Studienabschluss einer deutschen Universität oder (Fach-)Hochschule vorliegt, handelt es sich bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang um eine Zweitstudienbewerbung. Für Zweitstudienbewerber*innen steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung.

Bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang gilt diese Regelung nicht für Bachelor-Absolventen. Hier sind Zweitstudienbewerber*innen zwar solche, die bereits einen Master-, Magister-, Staatsexamen- oder Diplom-Abschluss erworben haben, das Diplom einer (Fach-)Hochschule schließt dies allerdings nicht ein.

Berufliche Qualifikation

Auch mit Berufserfahrung kann man ein Studium beginnen. Je nach beruflicher Ausbildung unterscheiden sich die Möglichkeiten im Hinblick auf den Hochschulzugang.

Kann ich mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung an der RUB studieren, was ich will?

Weitere Voraussetzungen der Studiengänge und - fächer

Die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung berechtigt grundsätzlich zum Studium aller zulassungsfreien Fächer.

Zulassungsbeschränkte Fächer wählen aus allen Bewerber*innen mit HZB auf Basis der Vergaberegelungen aus. Darüber hinaus verlangen einige Fächer Nachweise über bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse, manchmal schon vor dem Start des Studiums. So müssen Sie für ein Studium der Sportwissenschaften einen bestandenen Sporteignungstest nachweisen, andere Fächer verlangen Kenntnisse in bestimmten Fremdsprachen.

  • Ob weitere Anforderungen von Studiengängen gestellt werden oder ob Studiengänge zulassungsbeschränkt sind, erfahren Sie auch im Studienangebot.

Chancen bei Zulassungsbeschränkungen einschätzen: Numerus Clausus (NC)

Falls Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Fach bzw. einen zulassungsbeschränkten Studiengang an der RUB interessieren und Ihre Chancen vorab abschätzen möchten, können Sie auf der unten verlinkten Übersichtsseite die NC-Werte der letzten Vergabeverfahren einsehen.

Bitte sehen Sie die vergangenen NC-Werte lediglich als „Richtwert“, da sich der NC zu jedem Semester ändern kann.

Beachten Sie auch, dass der Vergleich der NC-Werte eines Sommersemesters ausschließlich mit den Werten der vergangenen Sommersemester sinnvoll ist. Ebenso ist der Vergleich für ein Wintersemester ausschließlich mit den NC-Werten vergangener Wintersemester sinnvoll.

Der Weg an die RUB: Bachelor / Staatsexamen / Medizin
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