Studierendensekretariat
Kalender Post-it Wichtig
Hand klebt Post-it mit Aufschrift Wichtig auf einen Kalender.

Bescheinigungen, Bestätigungen und Anträge

Hier ein Überblick über oft angefragte Anträge und Formulare in alphabetischer Reihenfolge.

Grundsätzlich hält das Studierendensekretariat alle Ihre zentralen Daten vor, wenn Sie an der RUB eingeschrieben sind. Aber nicht für alle Bescheinigungen, Bestätigungen und Anträge sind Sie hier richtig. Für alle leistungs- und fachbezogenen Bescheinigungen etwa sind in der Regel die Prüfungsämter Ihrer Fakultäten zuständig.

Vor dem Studium

Einstufungsbescheinigung für die Einschreibung bzw. Bewerbung in höhere Fachsemester

Mit der Einstufungsbescheinigung, die von der jeweiligen Fakultät ausgestellt bzw. ausgefüllt wird, können Sie sich für das entsprechend bescheinigte höhere Fachsemester bewerben oder einschreiben. Ob Sie sich vorab online bewerben müssen oder Sie direkt die Onlineimmatrikulation durchführen können, hängt von einer möglichen Zulassungsbeschränkung ab.

Weitere Informationen und das Einstufungsformular finden Sie hier.

Antrag auf Zulassung zum Studium ohne Abitur (berufliche qualifizierte Personen)

An der Ruhr-Universität Bochum haben Sie ebenfalls die Möglichkeit sich für ein Studium ohne Abitur zu bewerben. Dazu bewerben Sie sich bitte vorab schriftlich für ein Sommersemester bis zum 01.10. und für ein Wintersemester bis zum 01.04. bei der Zulassungsstelle. Alle Unterlagen, die zur Bewerbung erforderlich sind, können Sie uns als PDF-Anhang per E-Mail an zulassungsstelle@rub.de zusenden. Diese und weitere Information – auch darüber, welche Unterlagen erforderlich sind – finden Sie hier.

Bafög-Antrag → Akafö

Zuständig für die Bafög-Förderung von Studierenden der RUB ist das Akafö.

Den Antrag und weitere Informationen stellt das Akafö auf seinen Finanzierungsseiten.

Gasthörerschaft (Antrag): Immatrikulation

Den Antrag und alle Informationen zur Gasthörerschaft finden Sie hier.

Sonderantrag bei der Onlinebewerbung

Manche Bewerbungsgruppen können ihre Chancen im Zulassungsverfahren verbessern oder haben sogar eine eigene Quote im Zulassungsverfahren, sofern Sie einen entsprechenden Sonderantrag stellen. Die Möglichkeit dazu haben Sie in der Onlinebewerbung.

Bitte beachten Sie, dass Sie für folgende Sonderanträge bis zum Ende der Bewerbungsfrist entsprechende Nachweise hochladen müssen: Nachteilsausgleich, Härtefallantrag und Spitzensport.

Für den Antrag einer bevorzugten Zulassung und der möglichen Berücksichtigung in der Quote für minderjährige Bewerber*innen muss der Nachweis erst im Falle einer Zulassung bei der Immatrikulation hochgeladen werden.

Im Studium

Änderung des Vornamens und/oder des Geschlechtseintrags (Antrag) → Studierendensekretariat

Eine Übersicht zu allen Informationen zu Änderungsmeldungen mit Anträgen finden Sie hier.

Leistungsnachweise → Prüfungsamt / eCampus

Zuständig für ist hier das jeweilige Prüfungsamt.

Das jeweils zuständige Prüfungsamt finden Sie auf der entsprechenden Fakultätswebseite.

Wenn eingetragen, finden Sie Ihre Daten über eCampus.

Rückerstattung Sozialbeitrag / Semesterticket → Asta oder Studierendensekretariat

In bestimmten Fällen können der Sozialbeitrag oder der Semesterticket-Anteil des Sozialbeitrags erstattet werden.

Je nach Fall sind hier an das Studierendensekretariat oder der Asta zuständig.

Wir empfehlen, sich sowohl auf der Seite des Asta als auch auf der Seite zu Rückmeldung und Sozialbeitrag gründlich zu informieren, um den eigenen Fall einzuschätzen und die Rückerstattung korrekt zu beantragen.

Schwangerschaftsanzeige → Studierendensekretariat

Den Antrag auf Anzeige einer Schwangerschaft und Informationen zum Mutterschutz für Studierende finden Sie hier.

Semesterferien Bescheinigung über die vorlesungsfreie Zeit → Studierendensekretariat

Eine offizielle Bescheinigung dazu gibt es nicht.

Verlangt ihr*e Arbeitgeber*in von Ihnen als studentischer*m Beschäftigten*m oder Werksstudent*in einen Nachweis, damit Sie in der vorlesungsfreien Zeit (oft Semesterferien genannt) mehr arbeiten können, legen Sie die offiziellen Semesterfristen mit Verweis auf die Vorlesungszeit in Verbindung mit einer aktuellen Studienbescheinigung vor.

Sollte dies dennoch nicht ausreichen, schildern Sie Ihr Anliegen über Ihre RUB-Adresse an stud-sekretariat@ruhr-uni-bochum.de - über einen gestempelten Fristenzettel (der die Vorlesungszeit enthält) kann das Studierendensekretariat Ihnen gegebenenfalls indirekt die vorlesungsfreie Zeit „offiziell“ bescheinigen.

Studienbescheinigung → Studierendensekretariat / eCampus

Haben Sie Ihren Sozialbeitrag rechtzeitig und vollständig überwiesen, meldet das Studierendensekretariat Sie zurück und Sie können sich über eCampus Ihre Studienbescheinigung herunterladen/ausdrucken – Ihre persönlichen Daten zur Überweisung finden Sie ebenfalls bei eCampus.

Studienplatztausch (Medizin)

Eine Möglichkeit, am gewünschten Hochschulort einen Studienplatz zu erhalten, bietet der Antrag auf Studienplatztausch. Dieser ist nur im Studiengang Medizin möglich. Ein Studienplatztausch, an dem mehr als zwei Personen beteiligt sind, wird Ringtausch genannt. Zu beachten ist, dass Sie und Ihr*e Tauschpartner*innen im selben Studiengang und im selben Fachsemester eingeschrieben sein müssen. Diese und weitere Informationen zum Studienplatztausch erhalten Sie hier.

Unfallanzeige/ Unfallmeldung → Akafö

Einen Unfall oder Wegeunfall, der im Zusammenhang mit dem Studium steht und eine ärztliche Behandlung erfordert, muss an das Akafö gemeldet werden.

Den entsprechenden Antrag, Informationen und Links zu dem Thema finden Sie auf der Seite Unfallversicherung und Unfallmeldung.

(Zum) Ende des Studiums

Exmatrikulation (Antrag) → Studierendensekretariat

Den Antrag und alle Informationen zur Exmatrikulation finden Sie hier.

Transcript of Records → Prüfungsämter /eCampus

Das vorläufige Transcript of Records können Sie sich über eCampus ausdrucken - zuständig für die Inhalte ist das jeweilige Prüfungsamt.

Das jeweils zuständige Prüfungsamt finden Sie auf der entsprechenden Fakultätswebseite.

Unbedenklichkeitsbescheinigung → Prüfungsamt

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann vom Prüfungsamt ausgestellt werden, sofern das Studium nicht endgültig nicht bestanden wurde. Es handelt sich um eine Bestätigung, die bei einem Hochschulwechsel notwendig ist, wenn der neue Studiengang artverwandt oder artgleich dem bisherigen Studiengang ist. Die Bescheinigung dient als formale Sicherheit für die neue Hochschule, dass wechselnde Studierende den Prüfungsanspruch nicht verloren haben.

Das jeweils zuständige Prüfungsamt finden Sie auf der entsprechenden Fakultätswebseite.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Doktorhuts
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